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Gericht verlängert Nachlassstundung für GZO Spital Wetzikon

Das Bezirksgericht Hinwil hat die Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon bis zum 30. Dezember verlängert. Das Spital erhält somit mehr Zeit für die Ausarbeitung eines Sanierungsplans. Ende Oktober soll dieser vorliegen.

26.08.2024 / 09:52 / von: sda/lsc
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Das Spital hat nun bis Ende Jahr Zeit, um einen Sanierungsplan auszuarbeiten. (Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Das Spital hat nun bis Ende Jahr Zeit, um einen Sanierungsplan auszuarbeiten. (Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

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Das Gericht begründete den Entscheid damit, dass die Sanierungschancen für das Spital Wetzikon gut sind, wie das GZO Spital Wetzikon mitteilte. Ende Oktober will das Unternehmen ein Sanierungskonzept vorlegen.

Bestandteil des Sanierungsplans dürften ein Schuldenschnitt sowie eine Kapitalerhöhung sein, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Der Betriebs des Spitals Wetzikon sei stabil, die operativen Erträge würden im Durchschnitt der Schweizer Spitäler liegen. Die Liquidität für den fortlaufenden Betrieb sei gesichert, versicherte das Spital.

Fällige Anleihe setzte Spital unter Druck

In Schieflage geriet das Spital wegen der Fälligkeit einer Anleihe von 170 Millionen Franken im Juni dieses Jahres. Eine Gruppe von Anleihengläubigern forderte daraufhin die Einberufung einer Gläubiger-Versammlung. Diese Versammlung wird nun am 25. Oktober stattfinden.

Die «GZO Creditor Group» hat dabei andere Vorstellungen bezüglich Sanierung als die Spital-Verantwortlichen. Sie will an der Versammlung beantragen, dass die Laufzeit der Anleihe bis Juni 2027 verlängert wird. Der Zinssatz, den das Spital bezahlen muss, soll dabei halbjährlich von derzeit 1,87 Prozent bis auf 4,87 Prozent erhöht werden.

Die Nachlassstundung des GZO-Wetzikon beschäftigt schon seit geraumer Zeit. Die TOP-Medien berichteten>>

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