Ein Mann ist wegen mehreren Gewaltdelikten gegen seine getrenntlebende Ehefrau verurteilt worden. (Symbolbild: KEYSTONE/LUIS BERG)
Gewalttätiger Ehemann muss ins Gefängnis
Ein 36-Jähriger wäre eigentlich mit einem Kontakt- und Rayonverbot belegt gewesen, weil er seine Ehefrau nach der Trennungsankündigung geschlagen und vergewaltigt haben soll. Davon liess er sich aber nicht beeindrucken und suchte die Frau im März 2021 nochmals im Zürcher Oberland auf, bewaffnet mit einem Messer.
Nach dem Eintreffen der Polizei, die die Frau gerade noch rufen konnte, versuchte er sie zu verletzen und danach sich selbst zu richten. Die Einsatzkräfte konnten ihn gerade noch retten, die Frau hatte er mit einem Messerstich in Richtung ihres Halses verfehlt.
In den vergangenen Wochen ist der 36-Jährige vor dem Bezirksgericht Hinwil gestanden. Der Staatsanwalt verlangte 8 Jahre und 4 Monate wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte, berichtet die NZZ über den Prozess. Die Verteidigung wollte Freisprüche für das Tötungsdelikt und die Vergewaltigung erreichen, es habe sich um Versöhnungssex gehandelt.
Das Bezirksgericht konnte die versuchte vorsätzliche Tötung nicht nachweisen, da es nicht sicher ist, ob die Handbewegung mit dem Messer, die mehrere Polizisten beobachtet hatten, eine versuchte Tötung gewesen ist. Alle anderen Delikte, unter anderem die Vergewaltigung, bestätigt das Gericht. Es verurteilt den Mann zu 40 Monaten Gefängnis und einer Busse von 27 Tagessätzen zu 300 Franken. Er bleibt in Sicherheitshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann weitergezogen werden.