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St.Galler Kantonspolizei: Wirbel um Gesichtserkennungs-Software

Mehrere Schweizer Polizeikorps haben offenbar eine verbotene Gesichtserkennungs-Software eingesetzt. Beamte der Stadtpolizei Zürich und der Kantonspolizei St.Gallen sollen die Software für Ermittlungen benutzt haben.

06.09.2021 / 07:02 / von: mco/sda
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Die Gesichtserkennungs-Software sammelt biometrische Daten und vergleicht diese dann mit Fotos von gesuchten Verdächtigen. (Symbolbild: Pixabay.com)

Die Gesichtserkennungs-Software sammelt biometrische Daten und vergleicht diese dann mit Fotos von gesuchten Verdächtigen. (Symbolbild: Pixabay.com)

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In einem Bericht des «Tages-Anzeiger» vom Montag geht es um den Einsatz einer Software des US-Unternehmens Clearview in der Schweiz. Dabei wird Bezug auf das Onlinemagazin Buzzfeed News genommen, in dem steht, dass das Programm unter anderem auch über Mail-Accounts der St.Galler Kantonspolizei eingesetzt worden sei.

Clearview ist in der Kritik, weil auf den Datenbanken des Unternehmens Milliarden von Bildern gespeichert sind, die wahllos auf sozialen Medien gesammelt wurden. Der «Tages-Anzeiger» zitierte im Bericht Monika Simmler, St.Galler SP-Kantonsrätin und Strafrechtsexpertin, mit der Einschätzung, dass der Einsatz solcher Gesichtserkennungstechnologie wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen in der Schweiz nicht rechtmässig sei.

Fünf Systeme getestet

Die St.Galler Kantonspolizei hat 2019 fünf Systeme zur automatischen Gesichtserkennung ausprobiert. Clearview sei nicht dabei gewesen und die Kantonspolizei setze das System auch nicht ein, erklärte Polizeisprecher Hanspeter Krüsi auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Offen bleibt damit aber, ob einzelne Polizistinnen und Polizisten selbständig die Software ausprobiert haben. «Das wissen wir nicht», so Krüsi.

Nach der Evaluation der fünf Systeme habe sich die Kantonspolizei für ein Programm namens «Mediasearch» entschieden, so der Polizeisprecher. Es komme nur bei schweren Tatbeständen zum Einsatz. Wenn in solchen Fällen Bilder von Videokameras vorlägen, würden diese mit den Datenbanken der Polizei - «nur mit den internen» - auf eine Übereinstimmung hin überprüft. «Es ist ein Hilfsmittel», so Krüsi.

Zum Einsatz von «Mediasearch» gebe es Bestimmungen, die von der kantonalen Fachstelle für Datenschutz überprüft und genehmigt worden seien.

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Jocker
am 06.09.2021 um 11:29
Dementieren ist gut - lügen schlecht. Der Fall ist klar und die zwingenden Konsequenzen auch. Diese wären: Sofortige Entlassung der involvierten Personen, im Speziellen die Vorgesetzten und der jeweilige Kommandant des Corps und Streichung, resp. Rückforderung der bezogenen Gehälter seit Beginn der eingesetzten und verbotenen Software. Selbstverständlich auch für alle Beteiligten juristische Konsequenzen - mehrjährige Haft entspräche den mehrfachen Vergehen.