Im Kanton Zürich sind ab Montag Demos bis 100 Personen wieder erlaubt
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Der Bundesrat hat mit Wirkung per 19. April Lockerungen beschlossen. Namentlich sind neu Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Freien erlaubt. Aus epidemiologischer Sicht spiele es keine Rolle, ob Menschenansammlungen an Kundgebungen oder sonstwie entstehen. Vor diesem Hintergrund werde die zulässige Höchstzahl für Kundgebungen und Unterschriftensammlungen auf 100 Personen erhöht, teilt der Kanton Zürich am Freitag mit. Das Verbot von Prostitution bleibt vorderhand bestehen.
Die angepassten kantonalen Massnahmen gelten ab dem 19. April bis zum 31. Mai 2021.