Impfboost für Ärzte und Apotheken: Kanton spricht Zusatzgeld
Ärzte und Apotheken sollen eine einheitliche Entschädigung von 50 Franken pro Impfung erhalten, wie der Zürcher Regierungsrat am Freitag mitteilte. Der neue Tarif gilt rückwirkend per 1. Oktober.
Bei Arztpraxen wird der Kanton damit 33.50 Franken zuschiessen. Dies zusätzlich zum Betrag von 16.50 Franken, den Bund und Krankenversicherer festgelegt haben. Bei Apotheken wird der Kanton zusätzlich zum Bundesanteil von 24.50 Franken ein Zusatzentgelt von 25.50 Franken entrichten.
Impfquote weiter erhöhen
Neu können auch wieder kleinere Mengen bestellt werden: Praxen und Apotheken müssen nun nicht mehr 400, sondern nur noch mindestens 20 Impfdosen auf einmal beziehen. Dies erleichtere es ihnen, Impftage zu planen, heisst es in der Mitteilung.
Dank der Klarheit der Entschädigung und den kleineren Mindestbestellmengen werden wieder mehr Praxen impfen, wird Josef Widler, Präsident der Ärztegesellschaft in der Mitteilung zitiert. Und Apothekerverbandspräsident Lorenz Schmid hält fest, dass die Apotheken gern «weiterhin aktiv einen wesentlichen Beitrag an die Bewältigung dieser Pandemie leisten».
Mit diesen Massnahmen - sowie den bestehenden Impfzentren und Impfmobilen - erhofft sich der Kanton, dass die Impfquote weiter erhöht werden kann. Bislang wurden mehr als zwei Millionen Impfungen verabreicht, 71 Prozent der Personen ab 12 Jahren sind zwei Mal geimpft.
Zudem sollen so auch die Kapazitäten für die bevorstehenden Boosterimpfungen sichergestellt werden, die derzeit vorbereitet werden. Ab Anfang November sollen erste Boosterimpfungen bei Hausarztpraxen und Spitälern verabreicht werden können, in den Heimen soll dies ab Mitte des Monats möglich sei.