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Kanton soll ein Drittel der Kita-Ausfallentschädigungen bezahlen

Kindertagesstätten und Horte werden für ihre finanziellen Einbussen während der ersten Welle der Corona-Pandemie im Frühling 2020 entschädigt. Bund, Kanton und Gemeinden sollen im Kanton Zürich je ein Drittel der Kosten tragen.

22.01.2021 / 13:55 / von: sda/mco
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Die Kindertagesstätten und Horte erhalten wegen der Corona-Pandemie eine Ausfallentschädigung. Der Kanton Zürich soll ein Drittel der Kosten dafür übernehmen. (Symbolbild: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

Die Kindertagesstätten und Horte erhalten wegen der Corona-Pandemie eine Ausfallentschädigung. Der Kanton Zürich soll ein Drittel der Kosten dafür übernehmen. (Symbolbild: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

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Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für familienergänzende Kinderbetreuung zuständig. Deshalb müssten diese eigentlich auch für die vom Bund nicht gedeckten Kosten der Corona-Ausfallentschädigung aufkommen, heisst es in einer Mitteilung des Regierungsrats vom Freitag.

Weil die familienergänzende Kinderbetreuung aber eine grosse sozialpolitische und wirtschaftliche Bedeutung habe, sei es gerechtfertigt, dass sich auch der Kanton beteilige. An den nicht durch den Beitrag des Bundes gedeckten Kosten soll der Kanton sich deshalb zur Hälfte beteiligen.

Regierung rechnet mit rund 9 Millionen Franken

Der Bund übernimmt gestützt auf die Covid-19-Verordnung ein Drittel der Kosten. Für den Anteil des Kantons wird eine gesetzliche Grundlage benötigt. Diese hat der Regierungsrat nun dem Kantonsrat überwiesen.

Die Kosten, die auf den Kanton zukommen, lassen sich gemäss den Erläuterungen zur Vorlage noch nicht genau beziffern, da noch nicht über alle Gesuche um Entschädigung definitiv entschieden wurde. Der Regierungsrat rechnet aber mit ungefähr 9 Millionen Franken.

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