Kanton Thurgau will Zürcher Spitalrechnung nicht bezahlen
Im Beitrag von TELE TOP sagen Thurgauer Kantonsrätinnen, dass ein Nein des Gesundheitsdirektors zu vorschnell ist:
Mitte Januar erklärte die Zürcher Regierung, dass sie die Zusatzkosten von ausserkantonalen Covid-Patientinnen und -patienten nicht mehr alleine finanzieren will. Denn diese kosten auf der Intensivstationen rund 2'000 Franken pro Tag mehr, als in der Fallpauschale vorgesehen. Für diese zusätzlichen Kosten sollen die Heimkantone der Patientinnen und Patienten aufkommen. Mehrere Kantone haben bereits eine Rechnung aus Zürich erhalten, darunter auch der Kanton Thurgau. Rund 230'000 Franken soll der Kanton berappen. Absender der Rechnung ist das Universitätsspital Zürich. Dies passt dem zuständigen Thurgauer Regierungsrat Urs Martin aber gar nicht. Der Kanton werde die Rechnung nicht bezahlen, wie er gegenüber der Thurgauer Zeitung sagt.
Streit um rechtliche Grundlagen und fehlende Vereinbarungen
Aus der Sicht von Urs Martin fehlt die gesetzliche Grundlage für die Forderung des Kantons Zürich. Denn das Gesetz lässt keine Zusatzrechnungen für die Behandlung ausserkantonaler Patientinnen und Patienten zu. Der Kanton Zürich hingegen stellt sich auf den Standpunkt, dass das Covid-19-Gesetz diesen Schritt erlaubt. Ein weiterer Streitpunkt: Die Zürcher Regierung erklärte, bezüglich der Rechnungen eine Vereinbarung mit den betroffenen Kantonen abzuschliessen. Die Rechnungen des Universitätsspitals Zürich sind aber eingetroffen, bevor diese Vereinbarungen abgeschlossen wurden.