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Kanton Zürich soll mengenabhängige Ärztelöhne unterbinden

Sie standen in der Coronakrise im Rampenlicht: Die Ärzte. Am Montag drehte sich auch im Kantonsrat Zürich die Debatte um die Halbgötter in weiss – ihre Boni sollen eingeschränkt werden.

08.06.2020 / 12:50 / von: mma/sda/lpe
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Aufgrund der Coronapandemie tagt der Rat immer noch in Oerlikon. (Bild: RADIO TOP/Céline Greising)

Aufgrund der Coronapandemie tagt der Rat immer noch in Oerlikon. (Bild: RADIO TOP/Céline Greising)

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Spitalärzte im Kanton Zürich sollen nicht mehr nach der Anzahl getätigter Eingriffe entlohnt werden dürfen. Eine Motion, die ein Vorgehen des Kantons gegen solche mengenabhängige Lohnmodelle fordert, wurde am Montag vom Kantonsrat überwiesen.

Der Kanton soll gemäss des Vorstosses von CVP, GLP und SP sicherstellen, dass mengenabhängige Honorar- und Bonusvereinbarungen nicht oder nur noch stark beschränkt möglich sind. Dazu soll er über die Anforderungen an die leistungserbringenden Spitäler auf die Lohnmodelle einwirken.

Es gehe darum, die Nebenwirkungen der Systems der Fallpauschalen zu mindern, erklärte Erstunterzeichner Lorenz Schmid (CVP, Männedorf). Im Streben nach Wachstum würden Spitäler ihren Ärzten jährliche Mengen-Zielvorgaben machen und diese lohnwirksam an Honorar- und Bonusvereinbarungen knüpfen. Untersuchungen zeigten aber, dass die die Zahl der Eingriffe steige, wenn das Einkommen der Ärzte an solche Entschädigungssysteme gekoppelt sei.

RADIO TOP war bei der Debatte im Kantonsrat dabei:

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Wieder aktuell

Die Motion wurde bereits vor zwei Jahren eingereicht. Mehrere Redner verwiesen aber auf deren Aktualität Angesichts der «Skandale beim Universitätsspital Zürich». Ein Klinikdirektor soll dort laut Operationsplänen bis zu drei Patientinnen gleichzeitig operiert und entsprechend Rechnung gestellt haben. Zudem werden andere Vorwürfe der Selbstbevorteilung gegen zwei weitere Direktoren erhoben. 

Mengenabhängige Löhne und jährliche Mengenvorgaben seien «absolut stossend und medizinisch nicht sinnvoll», betonte Mitunterzeichner Andreas Daurù (SP, Winterthur). Der Vorstoss sei eine Chance «geldgetriebenen Mengenausweitungen» eine Riegel zu schieben.

Die Forderung entspreche weitgehend einem Artikel im revidierten Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG), dass sich in der Vernehmlassung befinde. «Die Motion soll sichern, dass der Artikel tatsächlich Eingang findet», erklärte Daurù.

Unterstützt wurde die Forderung von den Grünen und der AL. Die Grünen kämpften gegen die Praxis der «Kosten für die Allgemeinheit, Gewinne für Private», sagte Nora Bussmann (Zürich).

FDP dezidiert, SVP zurückhaltend dagegen

Dezidiert gegen das Anliegen stellte sich die FDP. «Es sei nicht Aufgabe des Kantons in die Lohnsysteme von Spitälern einzugreifen», betonte Bettina Balmer (Zürich). Die steigenden Qualitätsanforderungen an die Spitäler könnten zudem nur über Mengenausweitungen finanziert werden.

Im Interview mit TELE TOP erklärt FDP-Kantonsrätin Bettina Balmer, warum mehr Operationen die Qualität steigern:

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Auch die SVP votierte gegen die Motion. Die Partei werde sich aber nicht mit «Händen und Füssen» gegen die Forderung wehren, erklärte Claudio Schmid (Bülach). Die Fraktion anerkenne einen «gewissen Handlungsbedarf» mit Blick auf die Vorkommnisse beim Universitätsspital.

Die Kantonsregierung orte zwar Handlungsbedarf, die Motion brauche der Rat aber nicht zu überweisen, sagte Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP). Sie verwies auf die Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes. Bei deren Beratung könne das Parlament über die Bandbreite der Massnahmen befinden, sagte sie.

Nur eine Minderheit folgte aber der Gesundheitsdirektorin. Die Motion wurde schliesslich mit 96 zu 72 Stimmen überwiesen.

Die Ärztelöhne sind seit längerem ein Thema. Jüngst sorgten drei Chefärzte des Unispitals Zürich für negative Schlagzeilen. SP, Grüne, GLP und EVP sprachen von «Systemversagen». Das Spital hat mittlerweile auch Massnahmen ergriffen. Auch die Staatsanwaltschaft

hat sich in den Fall eingeschaltet.

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