Kanton Zürich spricht sich für langsame Lockerungen aus
Vergangene Woche schickte der Bundesrat zwei Lockerungsvarianten in die Vernehmlassung. Die erste Variante sieht vor, in einem einzigen Schritt am 17. Februar die besondere Lage und praktisch alle Schutzmassnahmen aufzuheben. Die langsamere Variante sieht ein schrittweises Vorgehen vor. In dieser soll ab 17. Februar zunächst die Impf-Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe aufgehoben werden - mit Sitzpflicht in Restaurants.
Der Kanton Zürich spricht sich nun für die langsamere Lockerungsvariante des Bundes aus. Dies geht aus der Vernehmlassungsantwort der Zürcher Regierung hervor. Sollte es die epidemiologische Lage zulassen, könnten bereits mit dem ersten Öffnungsschritt die Maskentragpflicht am Arbeitsplatz, einschliesslich auf der Sek-II-Stufe, und die Homeoffice-Empfehlung aufgehoben werden, schlägt der Regierungsrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme vor.
Ausserdem sollte klar und frühzeitig kommuniziert werden, in welchem Zeitrahmen beziehungsweise bei welcher epidemiologischen Lage der zweite Öffnungsschritt vollzogen werden soll. Sofern die epidemiologische Lage es zulasse, solle dieser Ende Februar erfolgen.
Kantonale Massnahmen in Gesundheitseinrichtungen
In Gesundheitseinrichtungen will der Kanton seine Schutzmassnahmen beibehalten, auch wenn der Bundesrat sämtliche Massnahmen aufhebt. Die kantonale Verordnung ist vorerst bis Ende März in Kraft.
Diese besagt, dass für Besuchende von Patientinnen und Patienten in Spitälern sowie von Bewohnenden in Alters- und Pflegeheimen eine Zertifikatspflicht gilt. Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen müssen sich zudem regelmässig testen lassen oder ebenfalls über ein gültiges Zertifikat verfügen.
Je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage sollen die Schutzmassnahmen aufrechterhalten, reduziert oder aufgehoben werden. Eine vom Bundesrat weiterhin vorgesehene Maskentragepflicht in Gesundheitseinrichtungen hält der Regierungsrat nicht für notwendig. Diese könne in die Kompetenz der Kantone gelegt werden.
Bereits am Mittwochmorgen haben die Ostschweizer Kantone sowie Schaffhausen ihre Standpunkte dargelegt. Sie sprechen sich für die schnellere Variante aus.