Kanton Zürich wehrt sich gegen Folter-Vorwürfe im Fall «Carlos»
Die vom Uno-Sonderberichterstatter für Folter, dem Schweizer Juristen Nils Melzer, erhobenen Vorwürfe im Fall Brian sind für die zuständigen Behörden im Kanton Zürich «inakzeptabel» und «befremdend», heisst es in einer Stellungnahme des Amts für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich (JuWe), die auf der Website des Uno-Hochkommissariats für Menschenrechte publiziert wurde.
Der Uno-Sonderberichterstatter erhob unter anderem den Vorwurf, dass Brians «unmenschliche Haftbedingungen» einer verbotenen Form der Isolationshaft gleichkämen. Gemäss Uno-Standards darf Isolationshaft nur in Ausnahmefällen und höchstens für 15 Tage angewendet werden.
Laut der Stellungnahme des Kantons Zürich sei die bei ihm angewandte Einzelhaft jedoch gesetzeskonform und nicht vergleichbar mit der im Schweizer Rechtssystem unbekannten Isolationshaft, bei welcher Gefangene sensorisch und sozial komplett isoliert würden.
Brian darf telefonieren und Besuch empfangen
Die Zürcher Behörden räumten zwar ein, dass die Haftsituation «einzigartig und sehr einschränkend» sei. Gleichzeitig legten sie ausführlich dar, welche Kontakt- und Beschäftigungsmöglichkeiten Brian geboten würden. So könne er beispielsweise telefonieren und Besuch empfangen. Es würde aber auch häufig vorkommen, dass er Kontakt- und Beschäftigungsmöglichkeiten ablehne.
Es sei auch mehrfach erfolglos versucht worden, Brian Wege aufzuzeigen, die zu weniger restriktiven Haftbedingungen führen würden. Voraussetzung dafür sei ein Mindestmass an Kooperationsbereitschaft. Dies sei bei ihm aber nicht vorhanden. Stattdessen beschimpfe und bedrohe er weiterhin Mitarbeitende der Justizvollzugsanstalt.
Es droht eine weitere Verurteilung
Nicht immer blieb es jedoch bei bösen Worten. Im Juni 2017 soll Brian im Anschluss an ein Gespräch mehrere Angestellte der JVA Pöschwies attackiert haben. Das Obergericht Zürich verurteilte ihn dafür am 26. Mai dieses Jahres wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten. Der Fall ist nun beim Bundesgericht hängig.
Der Kanton Zürich wehrt sich auch gegen die Darstellung, dass Brian ein «Justizopfer» und sein aggressives Verhalten die Folge von unfairer und unmenschlicher Behandlung sei. Auffälligkeiten in seinem Verhalten und bestimmte Deliktmuster seien bei ihm schon lange vor der Inhaftierung festgestellt worden.