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Kanton Zürich will keine Kinder mehr ins Gefängnis stecken

Ein Bericht hat vor einem Monat für Empörung gesorgt: Mehrere Kantone nehmen ganze Familien in Ausschaffungshaft – darunter auch Kinder unter 15 Jahren, was in der Schweiz illegal ist. Der Kanton Zürich rückt jetzt davon ab.

20.07.2018 / 06:29 / von: sfa/sda
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Das Gefängnis am Flughafen Zürich. (Bild: justizvollzug.zh.ch)

Das Gefängnis am Flughafen Zürich. (Bild: justizvollzug.zh.ch)

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Auslöser der Debatte um den Umgang mit Kindern in Ausschaffungshaft war vor rund drei Wochen die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats. Sie kritisierte generell die unterschiedliche Praxis der Kantone beim Vollzug der Ausschaffungshaft.

Im Durchschnitt kommt schweizweit ungefähr jede fünfte Person mit einem negativen Asylentscheid in Administrativhaft, wie eine Untersuchung der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle im Auftrag der GPK zeigte.

Doch die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross: in Genf liegt die Haftquote bei 11 Prozent, in Obwalden bei 46 Prozent. Welchem Kanton sie zugeteilt werden, können die Asylsuchenden nicht beeinflussen. Damit stellte sich für die GPK die Frage der Rechtsgleichheit.

Besonders stossend empfand die GPK, dass in manchen Kantonen Kinder unter 15 Jahren mit ihren Familien inhaftiert werden. In sechs Kantonen kam es 2016 zu einzelnen Inhaftierungen von Kindern, darunter auch im Kanton Zürich. Deutlich aus der Menge hervor stach der Kanton Bern, auf den über 80 Prozent der Fälle zurückgingen. Der Kanton Zürich will nun keine Kinder mehr in Ausschaffungshaft nehmen, wie die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr am Donnerstag auf Twitter bekannt gab. Der Entscheid sei vor zwei Wochen von ihr und Sicherheitsdirektor Mario Fehr getroffen worden, schreibt Jacqueline Fehr. Die nationalrätliche GPK erwartet vom Bundesrat bis Ende September eine Stellungnahme zum Vollzugswirrwarr in den Kantonen. Von grüner Seite liegt zudem ein Vorstoss zur Abschaffung der Administrativhaft für Kinder vor.

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