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Kantonalpolitiker fordern Ende der liberalen Hausbesetzungs-Politik

Der von der Stadt Zürich seit Jahren praktizierte liberale Umgang bei Hausbesetzungen stösst bürgerlichen Kantonalpolitikern sauer auf: Sie fordern nun eine Anpassung des Polizeigesetzes.

19.04.2018 / 11:13 / von: rwa/sda
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Das Heilsarmee-Haus in Zürich wurde Anfang Jahr besetzt. (Archivbild: TELE TOP)

Das Heilsarmee-Haus in Zürich wurde Anfang Jahr besetzt. (Archivbild: TELE TOP)

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In der Stadt Zürich werden seit mehreren Jahrzehnten besetzte Häuser nicht auf Vorrat geräumt: Erst wenn der Liegenschaftenbesitzer eine Bewilligung für einen Abriss, einen Umbau oder eine Renovation vorweist, werden die Besetzer weggeschickt. Der Stadtrat sprach diesbezüglich wiederholt von einer Praxis, die sich bewährt habe.

So würden immer wieder rechtsfreie Räume in der Stadt Zürich toleriert, die zu unhaltbaren Zuständen führen, kritisieren drei Kantonsräte aus den Reihen von SVP, FDP und CVP in einer am Donnerstag in der Ratspost versandten Parlamentarischen Initiative.

Besetzte Häuser und Liegenschaften seien zum Teil Ausgangspunkt für gewalttätige Demonstrationen, heisst es im Vorstoss weiter. Und zudem würden «die gewaltigen Schäden, wie seinerzeit im besetzten Binz-Areal, nachher die Steuerzahler» übernehmen müssen.

«Wenn die Verantwortlichen der Stadt Zürich nicht handeln wollen, so müssen es die kantonalen Behörden und Instanzen tun», fordern die drei bürgerlichen Kantonsräte. Im kantonalen Polizeigesetz soll ein neuer Abschnitt eingefügt werden, der grundsätzlich eine umgehende Räumung von besetzten Häusern vorsieht.

Konkret soll die Polizei innert 72 Stunden zur Räumung schreiten. Voraussetzung dafür soll nur noch ein Strafantrag des Eigentümers wegen Hausfriedensbruch sein. "Eine ausstehende Abbruch- oder Baubewilligung oder eine fehlende Neunutzung gelten dabei nicht als Räumungshindernis."

Stellen sich SVP, FDP und CVP hinter den Vorstoss ihrer drei Kantonsräte, wird er eine Mehrheit finden: Die drei Parteien verfügen mit 94 Stimmen knapp über die Mehrheit im 180-köpfigen Parlament.

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