Kantone suchen «mit Hochdruck» Unterkünfte für Ukraine-Flüchtlinge
Das teilte die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) am Freitag mit. Schon vor der Ukraine-Krise habe das Staatssekretariat für Migration (SEM) aufgrund der Aufhebung der Massnahmen gegen die Corona-Pandemie mit einer Zunahme der Gesuche gerechnet. Die Kantone hätten deshalb bereits begonnen, zusätzliche Unterkünfte zu suchen und in Betrieb zu nehmen. Diese Arbeiten liefen nun «auf Hochtouren» weiter, hiess es.
Zahlreiche organisatorische und finanzielle Fragen müssen laut SODK jedoch noch geklärt werden. Wichtig ist den Sozialdirektoren, dass die Registrierung, Unterbringung und Begleitung der ankommenden Personen aus der Ukraine möglichst strukturiert abläuft. Das habe der Vorstand auch beim am Freitag stattfindenden Treffen mit der SEM-Vorsteherin, Christine Schraner Burgener, betont.
Der SODK-Vorstand zeigte sich in der Mitteilung zudem beeindruckt von der Solidarität der Bevölkerung. Zahlreiche Menschen hätten Kontakt mit den Behörden aufgenommen, um ihnen ihre Hilfe bei der Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge anzubieten.
Die SODK fordert nun, dass die Behörden Konzepte erarbeiten und klären, inwiefern eine solche Aufnahme bei Privaten geordnet erfolgen kann, wie die Existenz mittelloser Ukrainerinnen und Ukrainer gesichert wird und ob Gastfamilien in ihrem Engagement begleitet werden.
Keine Sozialhilfekürzungen
Weiter hat sich der Vorstand der SODK am Freitag über den Vorschlag zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes ausgetauscht. Er begrüsst, dass in der Vernehmlassungsvorlage darauf verzichtet wird, die Voraussetzungen für den Widerruf von Niederlassungsbewilligungen neu zu regeln.
Die Angst, bei anhaltendem Sozialhilfebezug die Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, könne dazu führen, dass Migrantinnen und Migranten keine Hilfe beanspruchen, selbst wenn sie unter die Armutsgrenze fallen, so die SODK.
Ebenfalls freut sich der Vorstand darüber, dass bei der Bewilligung von Härtefallgesuchen neu auch das Absolvieren einer Aus- oder Weiterbildung berücksichtigt wird.
Nicht einverstanden ist der Vorstand jedoch mit dem Vorschlag, dass Drittstaatsangehörige in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts in der Schweiz tiefere Unterstützungsbeiträge erhalten sollen als die einheimische Bevölkerung.
Dadurch werde eine Ungleichbehandlung einer bestimmten Ausländergruppe geschaffen, argumentiert die SODK. Zudem könne dies integrationshemmend wirken. Vor allem aber greife der Bund mit dieser Regelung in den Kompetenzbereich der Kantone ein.