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Knatsch um Teenager-Flüchtlinge im Kanton Zürich

Beim Umgang mit minderjährigen und allein reisenden Flüchtlingen sind sich die Sicherheits- und die Bildungsdirektion des Kantons Zürich uneinig. Das Wohl der Kinder ist aus Sicht der Beistände und Betreuer in Gefahr.

23.05.2019 / 06:46 / von: rme
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Zwei Direktion des Kantons Zürich sind sich uneinig über junge Flüchtlinge. (Smybolbild: pixabay.com/guvo59)

Zwei Direktion des Kantons Zürich sind sich uneinig über junge Flüchtlinge. (Smybolbild: pixabay.com/guvo59)

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Die Zürcher Sicherheitsdirektion kündigte eine Verbesserung beim Angebot für allein reisende, minderjährige Flüchtlinge an. Weil es immer weniger sind, werde deswegen das bisherige Heim in Zürich Leimbach geschlossen. Die verbliebenen Jugendlichen würden stattdessen in eine Wohngruppe nach Schwammendingen ziehen.

Intern sorgt diese Verbesserung allerdings für Unruhe, schreibt der «Tages Anzeiger». Bereits die Schliessung des Heims in Zollikon letzten Sommer habe gezeigt, dass es heikel sei, die Jugendlichen aus ihrem Umfeld zu reissen, sagt ein Betreuer gegenüber der Zeitung.

Das Grundproblem bei der ganzen Thematik sei, dass zwei Ämter in zwei unterschiedlichen Direktionen nicht zusammen arbeiten. Auf der einen Seite das kantonale Sozialamt aus der Sicherheitsdirektion. Dieses ist zuständig für die Unterbringung der Jugendlichen und legt fest, welche Leistungen sie erhalten.

Auf der anderen Seite das Am für Jugend und Berufsberatung aus der Bildungsdirektion. Dieses stellt die Berufsbeistände, welche als gesetzliche Vertreter der Flüchtlinge amten, bis sie volljährig sind. Sie begleiten die Ausbildung und Integration und sind Anlaufstelle bei Problemen.

Ebenfalls beteiligt ist die Asylorganisation Zürich. Sie betreibt im Auftrag der Sicherheitsdirektion die Heime in denen die jungen Flüchtlinge leben. Eines davon ist in Affoltern am Albis, das andere in Leimbach. Also jenes welches geschlossen wird.

Kern der Diskussionen ist die Frage, wie mit den Jugendlichen umzugehen ist und welche Zustände in den Unterkünften noch zumutbar sind. Weder der Lilienberg noch Leimbach entsprechen auch nur ansatzweise den ¬Standards eines Schweizer Jugendheims: Es gibt zu wenig Betreuer und zu wenig Platz. Müssten die Unterkünfte den Anforderungen in der Pflegekinderverordnung des Bundes genügen – keine wäre bewilligungsfähig; aber für die Flüchtlingsheime gilt die Verordnung nicht.

Ebenfalls in der Kritik sei eine Leistungsvereinbarung. In dieser unter anderem das Kleidergeld gestrichen worden. Auch müssten Betreuer der Jugendlichen für immer mehr notwendige Sachen eine formelle Kostengutsprache einholen.

Dies mache das System träge und die Jugendlichen würden darunter leiden. Wie die Zeitung weiter schreibt, würden sich deshalb gewisse Betreuer überlegen, einzelne Jugendliche wegen der Wohn- und Betreuungssituation als gefährdet zu melden.

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