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Mörder stirbt vor eigenem Berufungsprozess

Der Mann, welcher seine Ex-Frau mit heissem Wasser übergossen und dann ertränkt hat, ist gestorben. Der verurteilte Mörder, dessen Fall mit dem Namen «Badewannen-Mord» Schlagzeilen machte, stand eigentlich noch vor dem Berufungsgericht.

31.01.2023 / 17:00 / von: sda/fgr
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Das Obergericht Zürich stellt den Prozess ein. (Bild: Gerichte Zürich)

Das Obergericht Zürich stellt den Prozess ein. (Bild: Gerichte Zürich)

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Für das Obergericht ist der Tod des mutmasslichen Mörders ein "unüberwindbares Verfahrenshindernis", welches das Fällen eines Urteils verhindere, wie das Obergericht in seinem kürzlich publizierten Beschluss schreibt.

Es entschied dabei auch, dass der Verstorbene, respektive seine Erben, keine 2 Millionen Franken Entschädigung und Genugtuung vom Staat erhalten.

Diesen Betrag hatte der erstinstanzlich verurteilte Mörder, der an Krebs erkrankte, als Gegenleistung für das Verfahren und seinen Gefängnisaufenthalt gefordert. Ein Geständnis hatte er nie abgelegt, das seien alles "Unfälle" gewesen, sagte er jeweils.

Mit heissem Wasser verbrüht und dann ertränkt

Der Fall machte als "Badewannen-Mord" Schlagzeilen. Der Mann wurde im Mai 2021 vom Bezirksgericht Meilen wegen versuchten und vollendeten Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte seine gehbehinderte, von ihm geschiedene Frau 2014 in der Wanne mit heissem Wasser übergossen und dann ertränkt.

Für die Gehbehinderung war gemäss Anklage der Mann selber verantwortlich. Im Jahr 2012 soll er in den Ferien auf Mallorca ein erstes Mal versucht haben, seine Frau umzubringen. Offenbar, weil sie sich von ihm trennen und das gemeinsame Kind mitnehmen wollte.

Die Versicherung wurde misstrauisch

Gemäss Anklage schlug er sie zusammen, überfuhr sie mit dem Auto und liess sie dann schwer verletzt und ohne Erinnerung an den Vorfall liegen. Seither war sie auf Hilfe angewiesen.

Gepflegt wurde sie ausgerechnet von ihrem mittlerweile Ex-Mann, der sie systematisch isolierte, Spitex- und Therapiebehandlungen verhinderte und gemäss Urteil des Bezirksgerichtes Meilen schliesslich umbrachte.

Dass es sich nicht um "Unfälle" handelte, merkte am Anfang nur die Versicherung. Sie wurde misstrauisch, weil der Mann nach dem Tod der Frau umgehend die Todesfallversicherung von einer halben Million Franken einforderte. Die Versicherung gab ein Gutachten in Auftrag, das schliesslich die Mordermittlungen auslöste.

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