Mutmasslicher Todesschütze definitiv für frühere Delikte verurteilt
Das Bundesgericht hatte sich nicht mit dem Tötungsdelikt zu befassen, sondern mit einem der beiden Angriffe. Diesen hatte der Mann im Januar 2012 begangen. Der Verurteilte schlug damals vor einem Nachtclub in Zürich einem anderen Mann mit einer Flasche auf den Kopf.
Er beantragte vor Bundesgericht eine andere rechtliche Würdigung der Geschehnisse jenes Abends. Das Bundesgericht stützt mit seinem am Dienstag publizierten Entscheid jedoch das Urteil des Zürcher Obergerichts.
Es hatte den 32-Jährigen im Oktober 2015 wegen mehrfachen Angriffs zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Hinzu kamen weitere 16 Monate Freiheitsstrafe für früher begangene Delikte. Damit bleibt es vorerst bei den 58 Monaten.
In die Schlagzeilen war der Mann jedoch wegen eines Tötungsdelikts in Zürich-Affoltern gekommen. Am 1. März 2015 soll er auf offener Strasse einen 30-Jährigen erschossen haben. Wann der Prozess stattfinden wird, ist noch offen.