Nach brutalem Mord: Mann steht vor Gericht
Das Bezirksgericht wollte ihn im Oktober 2023 wegen Mordes für zwanzig Jahre ins Gefängnis schicken. Ein eigentliches Geständnis hatte der Mann nie abgelegt, die Tat aber auch nicht bestritten. Für die Urteilsfindung stützte sich das Bezirksgericht deshalb auf Beweise. Daraus «liessen sich die Geschehnisse erstellen», so der Richter bei der Urteilseröffnung. Der Türke, der seit mehr als 20 Jahren in der Schweiz lebt, war knapp drei Wochen vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden. Dort sass er unter anderem wegen Betrugs und Gewaltdelikten.
Der 49-Jährige, der im Oktober 2021 seine Ehefrau ermordet haben soll, machte am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht Erinnerungslücken geltend. Er schilderte die Getötete als labile, häufig aggressive Frau. Seine Frau habe häufig «Gras» geraucht. In der Folge sei sie psychisch stark angeschlagen und aggressiv gewesen, erzählte der Beschuldigte. Am 13. Oktober 2021 sei er in der Nähe der Wohnung vorbeigefahren und habe zufällig seine Frau gesehen. Er sei ausgestiegen, weil er mit ihr über die beiden gemeinsamen Kinder habe sprechen wollen.
Er hätte nie gedacht, «dass mir sowas passieren würde», sagte er. Er wisse noch, dass sie plötzlich am Boden lag. Er habe ihr aufhelfen wollen, da habe er einen Schmerz gespürt. Ab da habe er keine Erinnerung mehr. Ein Messer habe er nicht bei sich gehabt. Nachbarn hatten ausgesagt, sie hätten aus dem Fenster gesehen, wie der Mann mit einem «silbrigen Gegenstand» in der Hand auf die am Boden legende Frau «eingeschlagen» habe, wie vor einem Jahr am Bezirksgericht gesagt wurde. Laut Anklage hat der Mann seine Frau mit mehreren Messerstichen getötet.
Sie wollte die Scheidung
Während er seine Strafe verbüsste, lernte seine 30-jährige Ehefrau einen anderen Mann kennen und reichte die Scheidung ein. Damit war der Beschuldigte nicht einverstanden.
Bereits aus dem Gefängnis heraus bedrohte er die Frau, wie aus abgehörten Telefongesprächen hervorging. Dabei drohte er ihr auch mit dem Tod. Für die Zeit nach der Entlassung verboten ihm die Behörden deshalb, die gemeinsame Wohnung zu betreten. Dies half jedoch nichts: Am Abend des 13. Oktober 2021 wartete er in Zürich-Altstetten vor dem Hauseingang auf die 30-Jährige und attackierte sie mit einem Messer. Die zweifache Mutter starb noch vor Ort.
15 Jahre Landesverweis
Das Bezirksgericht hatte keine Zweifel, dass der Mann aus egoistischen Beweggründen vorsätzlich und brutal gehandelt habe. Er habe «aus Wut gehandelt, nicht aus Verzweiflung». Nach der Freiheitsstrafe von 20 Jahren soll für den Türken laut Urteil ein Landesverweis von 15 Jahren in Kraft treten. Sie soll für den gesamten Schengenraum gelten.
Das Gericht war mit seinem Urteil weitgehend den Anträgen der Anklage gefolgt. Die Staatsanwältin hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert. Der Verteidiger des Türken hatte für eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren plädiert. Er versucht nun vor Obergericht, eine mildere Strafe zu erreichen. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen.