Pull down to refresh...
zurück

Nach Klage von Krypto-Millionär: SRF-Journalistinnen verurteilt

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat erstmals zwei Journalistinnen des Schweizer Fernsehens SRF wegen übler Nachrede verurteilt. Das SRF akzeptiert die Entscheidung, steht jedoch weiterhin hinter der Berichterstattung und übernimmt die anfallenden Kosten.

11.11.2024 / 15:15 / von: tse
Seite drucken Kommentare
0
Zwei Journalistinnen des Schweizer Fernsehens SRF sind von der Zürcher Staatsanwaltschaft erstmals wegen übler Nachrede verurteilt worden. (Archivbild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)

Zwei Journalistinnen des Schweizer Fernsehens SRF sind von der Zürcher Staatsanwaltschaft erstmals wegen übler Nachrede verurteilt worden. (Archivbild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)

0
Schreiben Sie einen Kommentar

Die Strafbefehle gegen die Journalistinnen wurden im Oktober erlassen. Beide werden wegen übler Nachrede gemäss Artikel 173 des Strafgesetzbuches belangt. Dies ist das erste Mal, dass SRF-Mitarbeitende wegen dieses Vorwurfs verurteilt wurden.

Verurteilung und Kosten

Die beiden Medienschaffenden wurden zu Geldstrafen von 3600 bzw. 3000 Franken verurteilt, die bedingt ausgesprochen wurden. Dazu kommen Verfahrenskosten in Höhe von 1500 Franken und eine Entschädigung von 10'676 Franken, die an den Kläger zu zahlen ist. Die Journalistinnen haften solidarisch für die Kosten.

Hintergrund des Falls

Der Fall bezieht sich auf einen Artikel von SRF aus dem Jahr 2022 mit dem Titel: «Der Krypto-‹Milliardär› und seine fragwürdigen Transaktionen». Darin wurden Vorwürfe gegen den Krypto-Investor Dadvan Yousuf erhoben, die andeuteten, er könne in die Finanzierung von Terrorismus verwickelt sein. Yousuf reichte daraufhin eine Anzeige wegen Ehrverletzung ein.

Im Jahr 2024 entschied das Zürcher Obergericht, dass die anfängliche Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nicht rechtens war. Die Journalistinnen hatten Beweismaterial eingereicht, darunter einen Kontoauszug von Yousufs Coinbase-Konto und die Bewertung eines Experten. Das Obergericht bewertete diese jedoch als unzureichend und forderte eine weitere Untersuchung.

«Dieses Urteil macht den klaren Verstoss gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und die Kernaufgabe des SRF, sachlich und verantwortungsvoll zu berichten, deutlich», so Yousuf in einer Stellungnahme. Er kündigte zudem an, zivilrechtliche Schritte gegen SRF und die Journalistinnen einleiten zu wollen, «um eine vollständige Richtigstellung sowie Genugtuung und Schadenersatz für die erheblichen persönlichen und beruflichen Auswirkungen zu erwirken.»

Keine Einsprache gegen Strafbefehl

Da die Journalistinnen innerhalb der vorgesehenen Frist keine Einsprache gegen den Strafbefehl eingelegt haben, ist das Urteil nun rechtskräftig. Dies bedeutet, dass die Journalistinnen für die kommenden zwei Jahre einen Eintrag im Strafregister haben werden.

Position von SRF

SRF akzeptiert den Strafbefehl, obwohl es weiterhin zur Berichterstattung steht. In einer Erklärung hiess es: «Bei einem Verfahren wegen Ehrverletzung liegt die Beweislast bei den Journalisten. In diesem Fall konnte SRF keine zusätzlichen Informationen vorlegen, ohne die Vertraulichkeit der Quelle zu gefährden. Deshalb hat SRF entschieden, keine Einsprache einzulegen.» Die Kosten für die Strafe und Entschädigung werden von SRF übernommen, da die Journalistinnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gehandelt haben. Der Artikel bleibt weiterhin online, SRF prüft jedoch, «ob wir einen Hinweis zum Abschluss des Verfahrens hinzufügen.»

Beitrag erfassen

Keine Kommentare