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Nationale Antifolter-Kommission will Brian verlegen

Die Nationale Antifolter-Kommission empfiehlt die Verlegung von Brian. Lange Einzelhaft könne die psychische Gesundheit stark beeinträchtigen.

02.11.2021 / 14:10 / von: mma
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Brian soll mehr Kontakt zu anderen Leuten erhalten. (Archivbild: KEYSTONE/LINDA GRAEDEL)

Brian soll mehr Kontakt zu anderen Leuten erhalten. (Archivbild: KEYSTONE/LINDA GRAEDEL)

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Seit gut drei Jahren sitzt der als «Carlos» bekannt gewordene Straftäter Brian im Zürcher Gefängnis Pöschwies ununterbrochen in Sicherheitshaft. Gemäss seinen Anwälten muss er 23 Stunden am Tag alleine in der Zelle verbringen. Diese Umstände prangerte der UNO-Sonderberichterstatter für Folter bereits im Sommer an.

Das Zürcher Amt für Justizvollzug wies die Vorwürfe zurück. Daraufhin schaltete sich die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter ein. Sie solle die Situation im Gefängnis Pöschwies vor Ort zu untersuchen. Dieser Bericht liegt nun dem SRF Regionaljournal Zürich Schaffhausen vor.

Kommission hat mehrere Vorschläge

Im Bericht hält die Kommission fest, dass mit zunehmender Dauer der Einzelhaft der Übergang in den Normalvollzug schwieriger werde. Man müsse nun Massnahmen einleiten, um die Einzelhaft von Brian menschenrechtskonform zu gestalten.

Die Kommission nennt auch konkrete Verbesserungsvorschläge. So soll Brian Kontakt zu Personen von ausserhalb der Vollzugsanstalt erhalten – und zwar von Angesicht zu Angesicht, ohne Glasscheibe dazwischen. Auch mehr Besuche der Familie sollen möglich sein. Ausserdem soll das Angebot an Fernsehprogrammen, DVDs und eigener Musik gemäss den Interessen von Brian und im Rahmen der erlaubten Möglichkeiten erweitert werden.

Verlegung in psychiatrische Einrichtung möglich

Die Zürcher Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr zeigte sich einem ebenfalls am Donnerstag publizierten Antwortschreiben grundsätzlich offen für die Vorschläge der NKVF. Diese sollen auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden.

Auch die Verlegung in eine psychiatrische Einrichtung ist offenbar ein Thema: Vor dem Hintergrund der beschränkten Möglichkeiten in einer JVA und der gutachterlich diagnostizierten schweren psychischen Störung bei Brian K. dränge sich eine solche Verlegung auf.

Das Anwaltsteam von Brian K. schreibt am Abend in einer Stellungnahme, dass die Haftbedingungen bei ihrem Mandanten «schwere gesundheitliche Beschwerden» verursacht haben. Sie seien daher froh, dass die Schweizer Folterkommission nun Korrekturen fordere.

Die Verlegung von Brian K. in eine andere Einrichtung oder in eine psychiatrische Einrichtung sei aber «der altbekannte Weg der Psychiatrisierung». Damit wolle sich die Zürcher Justiz nur einen einfachen Ausweg suchen und ihren Mandanten in «die nächste Einzelhaft» schicken. Das gehe nicht. «Nur eine sofortige Freilassung wird den Menschenrechten gerecht», schreibt das Anwaltsteam.

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