(Screenshot: TELE TOP)
Pflegende am Spital Bülach erhalten Vergütung für Umkleidezeit
Im Dezember 2019 haben einige Angestellte des Spitals Bülach mit der Rückendeckung des VPOD Zürich eine Klage gegen ihre Arbeitgeberin eingereicht. Sie forderten, dass die Umkleidezeit auch als Arbeitszeit abgerechnet wird. Am 19. Februar 2021 hat das Arbeitsgericht Bülach diese Klage nun zu einem grossen Teil gutgeheissen, wie der VPOD Zürich am Mittwoch mitteilt.
Der Entscheid sei laut dem Zürcher VPOD-Generalsekretär Roland Brunner nur ein Etappensieg. «Wir fühlen uns mit diesem Urteil bestätigt und hoffen nun, dass die Spitäler schweizweit von sich aus reagieren» sagt Roland Brunner gegenüber TELE TOP. Sei dies nicht der Fall, könnte es noch mehr Anklagen geben.
Im Beitrag von TELE TOP äussert sich eine betroffene Pflegerin:
2016 wurde das Spital Bülach in eine privatrechtliche AG umgewandelt. Deswegen sei die Umkleidezeit in jedem Fall als Arbeitszeit zu regeln. Das Spital Bülach muss den klagenden Angestellten nun die Umkleidezeit seit 2016 rückvergüten. Pro Arbeitstag müssen rückwirkend 15 Minuten Arbeitszeit ausbezahlt oder als Zeit gutgeschrieben werden. Im Durchschnitt erhalten die Klägerinnen dadurch vier Wochen Ferien zugesprochen.
Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts kann bis Mitte April Berufung am Zürcher Obergericht eingereicht werden. Wie der VPOD in seiner Mitteilung schreibt, sei dieses Urteil für die Betroffenen und auch für den Verband ein wichtiger Erfolg. Das Urteil gilt nur für die Angestellten, welche die Klage eingereicht haben.