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Polizei wird Zürcher «City Card» nicht anerkennen

Der Zürcher Regierungsrat dämpft die Hoffnungen, die in der geplanten Stadtzürcher «City Card» für Sans-Papiers ruhen: Diese Karte werde nicht als Ausweisdokument akzeptiert. Ein Polizist, der dies als Ausweis akzeptiere, mache sich strafbar.

07.01.2021 / 13:24 / von: sda/asl
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Die Stadt Zürich will eine «City Card» einführen. Als Ausweisdokument reicht diese aber nicht aus. Im Bild eine Demonstration für die Regularisierung von Sans-Papiers. (Archivbild: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS)

Die Stadt Zürich will eine «City Card» einführen. Als Ausweisdokument reicht diese aber nicht aus. Im Bild eine Demonstration für die Regularisierung von Sans-Papiers. (Archivbild: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS)

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In vier bis fünf Jahren soll Zürich eine «City Card» haben, also eine städtische ID. Sie soll den rund 10'000 Sans-Papiers in der Stadt Zürich das Leben erleichtern, etwa bei der Wohnungssuche, bei Behörden oder im Gesundheitswesen. Ein ähnliches Projekt für Papierlose gibt es bereits in New York.

Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) räumte allerdings schon bei der Medienkonferenz im vergangenen November ein, dass die «hohen Ansprüche», welche die Initianten von linker Seite an eine solche ID knüpfen, nur bedingt erfüllt werden könnten. 

Die «City Card» könne etwa nicht verhindern, dass die Polizei den Aufenthaltsstatus prüfe. Gänzlich angstfrei bewegen könnten sich Sans-Papiers also auch mit dieser städtischen ID nicht.

Für Museen und Bibliotheken

Der Regierungsrat stellte in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine SVP-Interpellation nun klar, dass eine solche «City Card» nur sehr beschränkt genutzt werden kann. Sie können nur dort eingesetzt werden, wo der Aufenthaltsstatus einer Person nicht notwendig sei, etwa im Gesundheitswesen oder bei Freizeitangeboten wie Bibliotheken oder Museen.

Die «City Card» sei kein amtliches Ausweisdokument. Bei einer Polizeikontrolle werde sie deshalb nicht akzeptiert. Würde ein Polizist diese Karte als Ausweis anerkennen, würde er sich gemäss Regierungsrat der Begünstigung strafbar machen.

Der Regierungsrat stellte weiter klar, dass die «City Card» den Aufenthalt von illegal anwesenden Personen «nicht legalisiert, auch nicht teilweise».

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