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Reduzierter Brandschutz in drei Asylunterkünften im Kanton Zürich

Drei Asylunterkünfte im Kanton Zürich werden weiterhin mit reduziertem Brandschutz betrieben. Um Engpässe bei der Unterbringung von Asylsuchenden zu vermeiden, gelten für sie temporär gelockerte Vorschriften.

24.01.2019 / 14:08 / von: sda/pwa
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Drei Asylunterkünfte im Kanton Zürich werden mit reduziertem Brandschutz betrieben. (Symbolbild: pixabay.de)

Drei Asylunterkünfte im Kanton Zürich werden mit reduziertem Brandschutz betrieben. (Symbolbild: pixabay.de)

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Zwei dieser Unterkünfte werden von Gemeinden betrieben, eine vom Bund. Der Kanton selbst betreibt keine Unterkünfte mit gelockerten Vorschriften, wie die Regierung am Donnerstag in einer Antwort auf eine Anfrage von SP, AL und EVP schrieb.

Die unterirdische kantonale Notunterkunft in Urdorf entspreche den ordentlichen Schutzvorschriften, versicherte die Exekutive. Die Brandschutzbestimmungen wurden im Dezember 2015 schweizweit gelockert, als Plätze für Asylsuchende knapp wurden. Die befristete Lockerung wurde im März 2017 bis Ende 2019 verlängert. Laut der Regierung handelt es sich um eine befristete Ausnahmebestimmung.

Um die Sicherheit der Asylsuchenden in Anlagen mit gelockerten Vorschriften zu gewährleisten, wurden zusätzliche Auflagen erlassen. So ist bei unterirdischen Anlagen mit gelockertem Brandschutz eine Dauerwache aus mindestens zwei Personen vorgeschrieben.

Hintergrund der Anfrage ist ein Brand in Solothurn im letzten November, bei dem sieben Asylsuchende starben, darunter drei Kinder. Das Unglück ereignete sich aber nicht in einer Asylunterkunft, sondern in einem älteren Haus mit Wohnungen. Der Kanton hatte dort zwei Stockwerke für die Unterbringung von Asylsuchenden gemietet.

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