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Referenzzinssatz steigt und das Wohnen in der Schweiz wird teurer

Das Bundesamt für Wohnungswesen hat am Donnerstag den Referenzzinssatz für Mieten um 0,25 Punkte auf 1,5 Prozent erhöht. Es rechnet im Winter oder 2024 mit einem weiteren Anstieg. Das berechtigt die Vermieter zu einer Mieterhöhung um je 3 Prozent, so dass sich das Wohnen innert eines Jahres um 6 Prozent verteuert.

01.06.2023 / 18:15 / von: kgr/sda
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Den für die Mieten ausschlaggebenden Zinssatz ermittelt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vierteljährlich. Dessen Direktor Martin Tschirren sagte am Donnerstag vor den Medien in Bern, ab Freitag gelte der erhöhte Referenzzinssatz von 1,5 Prozent. Die nächste Beurteilung steht am 1. September an.


Gemäss Tschirren ist eine weitere Erhöhung auf 1,75 Prozent für den Winter oder das kommende Jahr zu erwarten. Der Satz wird aufgrund der Hypothekarzinsen errechnet. Diese haben sich seit der Zinswende von ihren historischen Tiefstständen gelöst. Der Durchschnittszins auf Hypotheken stieg von 1,33 auf 1,44 Prozent.


Erstmals eine Erhöhung

Die Erhöhung des Referenzwerts ist eine Premiere seit dessen Einführung als eine Richtschnur für Mieten 2008. Vorher war er immer gesunken oder stabil geblieben.

Den Mietern schlägt der neue Referenzsatz stark aufs Portemonnaie. Jede Erhöhung um einen Viertelprozentpunkt berechtigt die Vermieter zu einer Erhöhung des Mietzinses um jeweils 3 Prozent. Dies ist aber nur der Fall, wenn der im Mietvertrag festgelegte Referenzzinssatz unter dem neuen Satz von 1,5 Prozent liegt, wie Tschirren sagte.

Eine Wohnung für 2000 Franken im Monat dürfte sich unter Umständen auf 2130 Franken verteuern, also fast um 7 Prozent. Das ergibt jährliche Mehrausgaben von 1600 Franken.


Für Mieterhöhungen können die Hauseigentümer auch 40 Prozent der Teuerung auf die Mieterinnen und Mieter überwälzen sowie höhere Unterhalts- und Betriebskosten. In der Deutschschweiz ist letzteres als Pauschale von 0,5 bis 1 Prozent geregelt. Westschweizer Schlichtungsstellen anerkennen höhere Unterhalts- und Betriebskosten nicht als Grund für einen Aufschlag.


Senkungen nicht weitergegeben

Die Mieterschaft kann gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen bei den Schlichtungsstellen vorgehen, worauf BWO-Direktor Tschirren ausdrücklich hinwies. Er nimmt an, dass lediglich etwa 25 Prozent der Vermieter frühere Senkungen des Referenzzinssatzes jeweils an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben haben.


Bei einer Senkung um 0,25 Prozentpunkte hat die Mieterschaft nämlich Anspruch auf eine Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent, wie das Bundesgericht entschied. Die Diskrepanz zum Erhöhungsanspruch der Vermieterseite ist der Prozentrechnung geschuldet.


Bereits im Vorfeld der aktuellen Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes kündigten zahlreiche grosse Immobilienfirmen Mieterhöhungen an. Nach einer Schätzung der Zürcher Kantonalbank basiert rund die Hälfte der Mietverhältnisse auf dem aktuellen Referenzzinssatz. So muss die Hälfte der Mieterschaft mit einer Erhöhung rechnen, wie auch Tschirren annimmt.


Wohnen immer teurer

Trotz gesunkener Referenzzinssätze verteuerte sich das Wohnen in den letzten Jahren. Nach Angaben des Immobilienmarktplatzes Homegate stiegen die Angebotsmieten 2022 um 2,8 Prozent - der höchste Anstieg seit Beginn der Erhebung 2009.


Solange der Referenzzinssatz nicht 2 Prozent beträgt, darf die Vermieterseite gemäss dem Bundesgericht eine Rendite von 2 Prozent erzielen. Steigt der Referenzwert über 2 Prozent, ist eine Rendite von 0,5 Prozent erlaubt. Die Schweiz zählt 3,9 Millionen Wohnhaushalte mit einem Mieteranteil von 64 Prozent.


Einsprachemöglichkeiten nutzen

In Reaktionen machte der Mieterinnen- und Mieterverband auf die Einsprachemöglichkeiten bei den Schlichtungsstellen aufmerksam. Die Mieterschaft müsse selbst aktiv werden und sich innert 30 Tagen nach Ankündigung gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen wehren. Der Hauseigentümerverband erinnerte an die vermieterseitigen Bedingungen für eine Mietzinserhöhung.


Seitens der Parteien forderte die SP ein Mietzinsmoratorium und eine Mietpreiskontrolle. Die FDP warnte vor steigenden Mieten und einer noch grösseren Wohnungsknappheit. Das Bauen müsse attraktiver werden.

 

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