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Schriftzug «Zum Mohrenkopf» darf bleiben

Die Stadt Zürich darf die zwei Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Mohrentanz» nicht abdecken. Das hat das Baurekursgericht entschieden.

22.03.2023 / 11:32 / von: fzw/sda
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Die Inschrift «Zum Mohrenkopf» darf nach dem Entscheid des Gerichts vorerst nicht abgedeckt werden. (Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

Die Inschrift «Zum Mohrenkopf» darf nach dem Entscheid des Gerichts vorerst nicht abgedeckt werden. (Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

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Das Baurekursgericht hat der Stadt Zürich nicht erlaubt, zwei Inschriften abzudecken. «Zum Mohrenkopf» und «Mohrentanz» seien im heutigen Kontext zwar rassistisch, doch der Eingriff in geschützte Fassaden sei nicht gerechtfertigt, hält das Gericht fest.

Das Baurekursgericht gibt damit dem Zürcher Heimatschutz (ZHV) recht, wie dieser am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt. Der ZHV fordert einen erklärenden Text zu den Inschriften im historischen Zürcher Niederdorf.

Die Idee der Abdeckung kam aus der Zürcher Politik. Der Stadtrat hatte um eine Baubewilligung ersucht. Der ZHV erhob dagegen Rekurs. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Ursprünglich wollte der Zürcher Stadtrat die Inschriften ganz entfernen lassen.

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