Schwangere Lehrerinnen im Kanton Zürich müssen ab Dienstag wieder unterrichten
Das Bundesamt für Gesundheit setzte Anfang August schwangere Frauen auf die Corona-Risikoliste. Das heisst, dass sie bei einer Ansteckung besonders gefährdet sind. Aus diesem Grund konnten sich schwangere Lehrerinnen im Kanton Zürich durch ein ärztliches Attest beurlauben lassen. Dieses garantierte ihnen gleichzeitig auch die Lohnfortzahlung.
Am vergangenen Freitag änderte das Zürcher Volksschulamt (VSA) jedoch die bestehende Regelung. In einer auf ihrer Internetseite aufgeschalteten neuen Weisung, müssen spätestens ab Dienstag alle schwangeren Lehrerinnen wieder unterrichten. Das heisst, dass sich diese nicht mehr durch ein ärztliches Attest bei garantierter Lohnfortzahlung beurlauben lassen können.
Die Schutzkonzepte in den Volksschulen seien ausreichend, dass auch schwangere Lehrerinnen wieder unterrichten könnten, heisst es in der neuen Weisung. Zusätzlich müssen die schwangeren Lehrerinnen auch während des Unterrichts eine Schutzmaske tragen. Für die Schüler, welche von einer betroffenen Lehrerin unterrichtet werden, gilt dies jedoch nicht.
Für die Zeit der bezahlten Beurlaubung bekommen die schwangeren Lehrerinnen 80 Prozent ihres Lohnes. Schwangere Lehrerinnen können sich zwar weiterhin durch ein ärztliches Attest beurlauben lassen. Dabei müssen sie aber auf ihren Lohn verzichten und unbezahlten Urlaub machen.