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Skatepark am Zürcher Letten darf bleiben

Das Zürcher Verwaltungsgericht lässt einen Anwohner am Letten abblitzen. Er hatte sich über den Lärm des nahen Skateparks beschwert.

07.01.2020 / 21:40 / von: pwa/sda
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Der Skatepark am Letten darf bleiben. (Symbolbild: pixabay.com/Pexels)

Der Skatepark am Letten darf bleiben. (Symbolbild: pixabay.com/Pexels)

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Der Skatepark beim Oberen Letten in Zürich kann bleiben: Das Verwaltungsgericht hat die Lärmklage eines Anwohners abgewiesen. Der Verkehrslärm sei schlimmer als die Geräusche der Skateboards.

Der Anwohner hatte kritisiert, dass er die Rollgeräusche des Skateparks höre.

Das Verwaltungsgericht nahm einen Augenschein - beziehungsweise hörte gut hin - und kam zum Schluss, dass die Kritik nicht begründet ist.

Die Geräusche der Skateboards seien zwar in geringer Lautstärke wahrnehmbar, allerdings nur auf dem Balkon. Im Inneren der Wohnung seien keine Geräusche zu hören, heisst es im Urteil, das am Dienstag publiziert wurde. Hinzu komme, dass allfällige Skateboard-Geräusche ohnehin durch den Verkehrslärm der Kornhausbrücke überlagert würden.

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