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Sonderstaatsanwalt ermittelt gegen Zürcher Stadtpolizei-Kommandanten

Ein Sonderermittler hat im Auftrag des Obergerichts eine Ermittlung gegen Daniel Blumer, den Kommandanten der Stadtpolizei Zürich, eingeleitet. Der Vorwurf lautet Amtsmissbrauch und Begünstigung.

04.07.2019 / 18:01 / von: mma/sbr/meg
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Gegen den Kommandanten der Stadtpolizei Zürich, Daniel Blumer, wird wegen Amtsmissbrauch ermittelt. (Screenshot: TELE TOP)

Gegen den Kommandanten der Stadtpolizei Zürich, Daniel Blumer, wird wegen Amtsmissbrauch ermittelt. (Screenshot: TELE TOP)

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Amtsmissbrauch und Begünstigung werden Daniel Blumer vorgeworfen. Starker Tubak. Laut einem Bericht der «Weltwoche» hat der eingesetzte Sonderermittler, Staatsanwalt Patrik Bergamin aus Graubünden, gegen einen Zürcher Staatsanwalt und eben gegen den Polizeikommandanten Blumer ein Strafverfahren eröffnet.

Den Anlass für das Strafverfahren gegen die beiden gaben Vorwürfe aus den eigenen Reihen, und zwar aus dem Polizeikorps, das Blumer befehligt. Im Mai 2018 reichte eine Zürcher Rechtsanwältin eine Strafanzeige gegen die beiden ein. Doch da Ermittlungen gegen Beamte nur mit richterlicher Einwilligung eröffnet werden können, musste das Obergericht das Vorhaben absegnen. Dies tat es anfangs November.

Gemäss «Weltwoche» soll ein Vorfall aus dem Jahr 2015 der Ursprung sein. Die Polizei nahm damals einen Mann fest, der sich als Dominikaner auswies. Er war mit einem gesuchten Drogendealer und Einbrecher unterwegs. Ein Fingerdruckabgleich ergab dann allerdings, dass sich der Mann bereits drei Jahre zuvor in der Schweiz aufgehalten hatte. Damals gab er sich als Venezolaner aus. Die Dokumente, welche er 2012 vorgewiesen hatte, waren vom Forensischen Institut Zürich als echt befunden worden – genau wie jene, die ihn als Dominikaner auswiesen.

Das Brisante: Mit einem entsprechenden Rapport habe die Stadtpolizei den Lateinamerikaner an der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese soll das Verfahren jedoch nur elf Tage später wieder eingestellt und den Mann freigelassen haben.

Dies wiederum goutierten die involvierten Mitarbeiter nicht. Es handle sich um eine Straftat, die von Amtes wegen verfolgt werden müsste. Ein Polizist soll deshalb schriftlich die Oberstaatsanwaltschaft über den Vorfall informiert haben. Doch es passierte nichts. Daraufhin wandte er sich an Blumer. Der Kommandant soll ihm dann unter Androhung von personalrechtlichen Konsequenzen untersagt haben, aktiv zu werden. Damit hätte er selbst eine Straftat begangen.

Rückendeckung für Blumer

Daniel Blumer und der beschuldigte Staatsanwalt streiten die Vorwürfe vehement ab. Gegenüber der «NZZ» hält Blumer fest, dass die im Artikel der «Weltwoche» dargelegten Abläufe und Zusammenhänge nicht den Tatsachen entsprächen. Aufgrund des laufenden Verfahrens und wegen dem Amtsgeheimnis könne er aber keine weiteren Aussagen machen. Er wie auch der Staatsanwalt sind weiterhin im Dienst.

Die Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart stellt sich laut «NZZ» hinter Blumer. Er habe sie stets transparent über das Verfahren informiert, sagt Rykarts Sprecher Mathias Ninck. «Es gibt keinen Anlass dafür, dem Kommandanten das Vertrauen zu entziehen.»

In den vergangenen Wochen gerieten einige hohe Polizisten ins Visier der Behörden. Wie das passieren kann, ist im RADIO TOP-Beitrag zu hören:

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