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Stadt Zürich ergänzt Sozialhilfe mit wirtschaftlicher Basishilfe

Mit der «wirtschaftlichen Basishilfe» will die Stadt Zürich auch Sans-Papiers mit Steuergeldern unterstützen. Ausländer, denen beim Bezug vom Sozialhilfe die Ausweisung droht, sollen das Angebot ebenfalls nutzen können. Damit geht die Stadt auf Konfrontationskurs zum Migrationsrecht des Bundes.

10.05.2021 / 15:08 / von: sda/mco
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Nicht alle von Armut betroffenen Personen in der Stadt Zürich können oder wollen Sozialhilfe beziehen. Mit der «wirtschaftlichen Basishilfe» plant die Stadt deshalb ein ergänzendes Angebot. (Symbolbild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)

Nicht alle von Armut betroffenen Personen in der Stadt Zürich können oder wollen Sozialhilfe beziehen. Mit der «wirtschaftlichen Basishilfe» plant die Stadt deshalb ein ergänzendes Angebot. (Symbolbild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)

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Die «wirtschaftliche Basishilfe» soll in Zürich verankerten Menschen in Notlagen dabei helfen, ihre Grundbedürfnisse zu decken, wie Stadtrat Raphael Golta (SP), am Montag an einer Medienkonferenz sagte.

Der Vorsteher des Stadtzürcher Sozialdepartementes begründet die Notwendigkeit für diese Unterstützungsmassnahme mit den hohen Hürden, welche die Migrationsgesetzgebung auf Bundesebene für den Bezug von Sozialhilfe geschaffen habe.

Im Beitrag von RADIO TOP äussert sich Stadtrat Raphael Golta zur Lage von Sozialhilfebezügern:

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Migrationsrecht des Bundes als Problem

Während Sans-Papiers schon grundsätzlich von der Sozialhilfe ausgeschlossen seien, drohten Migrantinnen und Migranten mit B- oder C-Ausweis der Verlust ihrer Aufenthaltsbewilligung, wenn sie Sozialhilfe beziehen.

Diesen Personen nun über Umwege mit der Sozialhilfe vergleichbare Leistungen zukommen zu lassen, verstösst somit gegen Sinn und Zweck der Regelungen auf Bundesebene.

«Mir ist egal, was die migrationspolitischen Absichten des Bundes in diesem Bereich sind», sagte Golta dazu. Die Realität, die man unter anderem in der Stadt Zürich sehe, sei, dass Menschen deshalb in Armut verfielen. Die starke Kopplung von Sozialhilfebezug und Aufenthaltsbewilligung sei «unsäglich».

Ihm wäre es lieber, wenn es das neue Angebot der wirtschaftlichen Basishilfe nicht brauchen würde. Längerfristig müsse deshalb eine Änderung des Migrationsrechts angestrebt werden, die für eine gewissen Entkopplung von Sozialhilfebezug und Aufenthaltsstatus sorge.

Dass etwas getan werden müsse, sei während der Corona-Pandemie offensichtlich geworden, als sich vor den Abgabestellen von Gratis-Lebensmitteln plötzlich lange Schlangen gebildet hätten. Betroffen gewesen seien vor allem Ausländerinnen und Ausländer in prekären Beschäftigungsverhältnissen.

Kein Anstieg der Sozialhilfefälle

In der Sozialhilfestatistik hat die Corona-Krise bislang jedoch keine grossen Spuren hinterlassen. Die Zahlen waren 2020 sogar leicht rückläufig. Die neue «wirtschaftliche Basishilfe» richtet sich laut Golta gezielt an jene Menschen, die durch das Netz der Sozialhilfe fallen.

Aufgrund von zahlreichen Rückmeldungen verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen wisse man, dass deren Zahl infolge der Corona-Krise gestiegen sei. Auch eine Erhebung, die die Stadt bei der ZHAW in Auftrag gegeben hat, bestätigt den gestiegenen Bedarf.

Für die Umsetzung der «wirtschaftlichen Basishilfe» arbeitet die Stadt mit Caritas Zürich, dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Sans-Papiers Anlaufstelle und Solidara Zürich zusammen. Das Pilotprojekt soll Mitte des laufenden Jahres starten und ist auf 18 Monate befristet.

Der Stadtrat hat für die Pilotphase zwei Millionen Franken bewilligt. Bei Bedarf soll dem Gemeinderat eine Erhöhung der Mittel beantragt werden.

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