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Steiner wird provisorische Nachlassstundung gewährt

Das Bezirksgericht Zürich hat dem Zürcher Immobiliendienstleister Steiner wie beantragt die provisorische Nachlassstundung bewilligt. Eingereicht hatte Steiner den Antrag am vergangenen Donnerstag.

10.06.2024 / 08:13 / von: sda/lsc
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Am Spital Wetzikon wurden die Arbeiten am Neu- und Erweiterungsbau im Mai eingestellt. (Archivbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Am Spital Wetzikon wurden die Arbeiten am Neu- und Erweiterungsbau im Mai eingestellt. (Archivbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

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Den Entscheid habe das Gerichts noch am selben Tag gefällt, wie aus einer Meldung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom Montag hervorgeht. Die Dauer der provisorischen Nachlassstundung wurde auf vier Monate, vom 6. Juni bis am 7. Oktober festgelegt. Die Verhandlung zur Bewilligung der definitiven Nachlassstundung führt ebenfalls das Bezirksgericht Zürich durch.

Die Steiner AG hatte vergangene Woche über den Antrag auf provisorische Nachlassstundung berichtet und diesen mit einem «Liquiditätsengpass, der die Geschäftstätigkeit gefährde» begründet.

Steiner erklärt diesen Liquiditätsengpass mit «unvorhersehbaren Entwicklungen» im Zusammenhang mit «einigen wenigen Bauprojekten» im Zuge des Ausstiegs aus dem Generalunternehmer-Geschäft.

Streit mit Spital Wetzikon

Der Konzern lag zuletzt insbesondere mit dem Spital Wetzikon quer, wo die Arbeiten am Neu- und Erweiterungsbau im Mai eingestellt worden waren. Dies als Folge der Kündigung der Steiner AG als Generalunternehmerin. Der Neubau ist erst zu 70 Prozent fertig.

Die Spitalbetreiberin Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO) AG steht seit Anfang Mai selber in Nachlassstundung. Sie kritisierte die ausgestiegene Generalunternehmerin Steiner scharf.

Dass das Bauunternehmen den Vertrag gekündigt habe, sei widerrechtlich, erklärte die GZO Mitte Mai. Ob die Sache vor Gericht endet, ist noch offen. Steiner wiederum warf der GZO vor, sie habe seit April die vertraglich geschuldeten Zahlungen nicht mehr geleistet.

Steiner will mit der Nachlassstundung insbesondere die Position der Gläubiger stärken. Der Zahlungsaufschub verschaffe dem Unternehmen Zeit, um «Lösungen für Zahlungsverzögerungen von Kunden aus früheren Projekten im Baubereich» zu erarbeiten. Gleichzeitig würden damit «diese Risiken» vom profitablen und erfolgreichen Geschäft der Immobilienentwicklung ferngehalten.

Die Steiner AG gehört seit 2010 zur indischen Hindustan Construction Company Ltd. (HCC) mit Sitz in Mumbai. Mit dem Gesuch um eine Nachlassstundung schliesse Steiner ihre Transformation vom Generalunternehmer zum Immobilienentwickler nun erfolgreich ab, hiess es in der Mitteilung von vergangener Woche.

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