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Steuerabzüge und Dividendenbesteuerung – das läuft im Zürcher Kantonsrat

Der Zürcher Kantonsrat hat sich gegen eine Volksinitiative zur Erhöhung der Dividendenbesteuerung für Grossaktionäre ausgesprochen. Höheren Steuerabzügen für Krankenkassenprämien hat das Parlament hingegen zugestimmt, allerdings dem Gegenvorschlag der Regierung.

04.04.2022 / 13:22 / von: ame
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Für die stetig steigenden Krankenkassenprämien sollen Steuerzahlende im Kanton Zürich höhere Steuerabzüge gemacht werden können. (Symbolbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Für die stetig steigenden Krankenkassenprämien sollen Steuerzahlende im Kanton Zürich höhere Steuerabzüge gemacht werden können. (Symbolbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

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Mit 109 Nein- zu 60 Ja-Stimmen ist der Entscheid an der Sitzung am Montagmorgen deutlich ausgefallen. Bürgerliche und Mitte-Parteien lehnten die Volksinitiative ab, im links-grünen Lager stiess die von der AL eingereichte Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» auf Zustimmung.

Betroffen von der Initiative wären im Falle einer Annahme Personen, die mit mindestens 10 Prozent an einem Unternehmen beteiligt sind. Seit Januar 2020 müssen sie Gewinne aus solchen Beteiligungen nur noch zu 50 Prozent besteuern.

Mit der sogenannten Teilbesteuerung soll eine Mehrfachbesteuerung durch Gewinn- und Einkommenssteuer begrenzt werden. Die Initiative fordert, dass betroffene Gewinnausschüttungen künftig zu 70 Prozent, statt nur zu 50 Prozent versteuert werden müssen.

Zahlreiche KMU wären betroffen

Gegnerinnen und Gegner der Änderung argumentieren unter anderem mit über 100'000 KMU im Kanton Zürich, die davon betroffen wären. «Nur schon der Begriff Grossaktionär, den die Initiative im Titel trägt, ist doch irreführend», sagte Marcel Suter (SVP, Thalwil). Wer 10 Prozent an einem KMU besitze, sei doch kein Grossaktionär.

Befürworter liessen dies nicht gelten. «Die KMU werden gerne als Feigenblatt für die Interessen wesentlich grösserer Unternehmen vorgeschoben», sagte Stefan Feldmann (SP, Uster).

Gemäss Schätzungen würde eine Annahme der Initiative zu höheren Einkommenssteuern beim Kanton und den Gemeinde in der Höhe von je rund 40 Millionen Franken führen – rein rechnerisch basierend auf bisherigen Daten.

Stocker zweifelt an Mehreinnahmen

«Ich bezweifle aber, dass wir tatsächlich 40 Millionen Franken jährlich mehr einnehmen würden», sagte Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) bei der Begründung der ablehnenden Haltung der Regierung. Der Kanton Zürich habe bereits relativ hohe Unternehmenssteuern.

Die von einer Erhöhung besonders betroffenen Personen, die teilweise sehr viel Steuern bezahlen würden, hätten auch Alternativen. «In einer halben Stunde Fahrzeit sind die im Kanton Schwyz, Zug oder Schaffhausen, wo die steuerliche Situation für sie besser sein kann», sagte er.

Das letzte Wort zur Volksinitiative werden die Stimmberechtigen haben. Ein Abstimmungsdatum steht noch nicht fest.

Kantonsrat will Steuerabzüge für Krankenkassenprämien erhöhen

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Zürich sollen für ihre Krankenkassenprämien künftig höhere Abzüge gelten machen können. Der Kantonsrat hat einem Gegenvorschlag des Regierungsrats zu einer Volksinitiative der SVP zugestimmt.

Gemäss dem Gegenvorschlag sollen Ledige künftig 2'900 Franken (bisher: 2'600 Franken), Verheirate 5'800 Franken (5'200 Franken) abziehen können. Gemäss Schätzungen würde das bei Kanton und Gemeinden zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 45 Millionen Franken führen.

Die Volksinitiative der SVP mit dem Titel «Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen» hingegen will deutlich weiter gehen. Sie fordert 3'600 Franken für Ledige, 7'200 Franken für Verheirate sowie 1'500 Franken für Kinder (bisher 1'300 Franken).

Der Kantonsrat hat sich mit 120 zu 49 Stimmen für den Gegenvorschlag und gegen die Volksinitiative ausgesprochen. Der Gegenvorschlag geht nun an die Redaktionskommission, wo er für die Redaktionslesung vorbereitet wird.

Noch offen ist, ob die SVP ihre Volksinitiative zurückziehen wird. Tut sie dies, kann der Gegenvorschlag ohne Volksabstimmung in Kraft treten. Andernfalls werden sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag den Stimmberechtigten vorgelegt.

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