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Mehrere Kantone in der Region verkürzen Quarantäne

Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen, Zürich und Thurgau angepasst und vereinfacht. Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Noch kein Entscheid hat der Kanton Schaffhausen getroffen.

03.01.2022 / 13:51 / von: mma/sda
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Die drei Kantone passen ihre Quarantäneregelungen an. (Symbolbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Die drei Kantone passen ihre Quarantäneregelungen an. (Symbolbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

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Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen haben ihre Quarantäneregeln den Empfehlungen des Bundes angepasst. Dies teilen die Kantone in einer gemeinsamen Medienmitteilung am Montag mit. Die neuen Regeln treten ab Mittwoch in Kraft.

Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben.

Ausgenommen von der Quarantäne sind Personen, bei denen die vollständige Impfung oder die Auffrisch-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind.

Auch Zürich und Thurgau verkürzen

Bereits im Vorfeld war bekannt, dass der Kanton Zürich seine Quarantäneregeln an jene des Bundes angleicht. Am Montagnachmittag hat er die entsprechenden Regelungen nun auch offiziell auf der Webseite der Gesundheitsdirektion veröffentlicht. 

Ebenfalls am Montagnachmittag hat der Kanton Thurgau nachgezogen und die Quarantäneregeln angepasst. Im Kanton Thurgau gilt ab sofort folgende Quarantäneregel: Wer vor dem heutigen Tag eine Quarantäne ausgesprochen erhalten hatte, bleibt in Quarantäne und kann sich am siebten Tag durch einen negativen Test aus der Quarantäne befreien, wie der Thurgauer Fachstab Pandemie am Montag schrieb.

Mehrheit der Kantone verkürzt Quarantänedauer auf sieben Tage

Die Mehrheit der Kantone hat sich mittlerweile zu diesem Schritt entschlossen. Ebenfals am Montag haben sich auch die Zentralschweizer Kantone und die Kantone Neuenburg und Bern dazu entschieden. Mit der Verkürzung sollten die Auswirkungen der Quarantäne-Massnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden. Die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft in vielen Bereichen sollten so gewährleistet und Personalengpässe verhindert werden.

Bereits in Kraft ist die Regel in den Kantonen Tessin, Genf, Basel-Stadt, Waadt, Wallis und Jura. Der Kanton Freiburg hat in den vergangenen Tagen ebenfalls beschlossen, diese Anpassung ab Montag einzuführen.

Kritik aus Solothurn

Die Solothurner Kantonsärztin Yvonne Hummel erklärte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, Solothurn werde vorerst keine Änderungen der Quarantäneregeln vornehmen. Die Isolations- und Quarantäneregeln würden auf nationaler Ebene detailliert geregelt. Eine Änderung der Isolations- und Quarantäneregeln müsse deshalb auch auf nationaler Ebene durch den Bundesrat angepasst werden, so Hummel.

«Für die vom BAG vorgeschlagenen Quarantäneregeln (u.a. Verkürzung der Quarantänedauer, bzw. Einschränkung der Kontaktpersonen auf Familienmitglieder) fehlen medizinisch-wissenschaftliche Daten, um dieses Vorgehen aktuell vertreten zu können», sagte die Solothurner Kantonsärztin weiter.

Es bestünden bisher keine zuverlässigen wissenschaftlichen Daten, die eine verkürzte Ansteckungsfähigkeit von infizierten oder potentiell infizierten Personen dokumentierten. Bei Einführung von verkürzten Quarantäneregeln bestehe ein hohes Risiko, dass sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtere, erklärte Hummel.

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