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Strafanzeige gegen Mario Fehr bleibt ohne Folgen

Ende Mai haben mehrere Personen gegen den Zürcher Regierungsrat Mario Fehr eine Strafanzeige eingereicht. Gemäss der Anzeige habe Fehr zu wenig für den Corona-Schutz in den Asylunterkünften unternommen. Die Staatsanwaltschaft sieht dies anders.

11.11.2020 / 11:53 / von: mma
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Die Anzeige bleibt für Mario Fehr ohne Folgen.(Bild: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY)

Die Anzeige bleibt für Mario Fehr ohne Folgen.(Bild: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY)

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Ende Mai haben der Verband «Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz», der Verein «Solidarité sans frontières» und eine Gruppe von Bewohnern von Notunterkünften eine Strafanzeige gegen den Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) eingereicht. Die Vorwürfe waren happig. Es sei in den kantonalen Notunterkünften zu wenig für den Schutz vor dem Coronavirus unternommen worden.

Wie die «NZZ» nun berichtet, hat die Anzeige keine Folgen für Fehr. Es gebe keinen Anlass für eine Bestrafung Fehrs. Die Schutzmassnahmen in den Unterkünften seien stetig umgesetzt und angepasst worden.

Die Alternative Liste und die Grünen haben kein Verständnis für den Entscheid der Staatsanwaltschaft. Dies geht aus einer Mitteilung der beiden Parteien hervor. Die Staatsanwaltschaft habe keine Untersuchungen eingeleitet, keine Befragungen durchgeführt und lediglich eine Stellungnahme von Regierungsrat Mario Fehr eingeholt.

Die Anzeige sorgte für Furore. Fehr bezeichnete das Vorgehen als «Missbrauch des Strafrechts für politische Zwecke». Im Juni bezeichnete Fehr dann verschiedene Medienberichte über die misslichen Umstände in den Rückkehrzentren als «Fake-News». Die Zürcher Regierung stärkte darauf Fehr den Rücken.

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