Strafanzeige gegen Mario Fehr: Notunterkünfte seien nicht coronatauglich
Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr und zwei Mitarbeiterinnen der Direktion sehen sich mit einer Strafanzeige konfrontiert. Mehrere abgewiesene Asylsuchende und weitere Personen aus dem Asylbereich hätten bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich die Anzeige eingereicht. Dies geht aus einer Mitteilung des Kantons vom Mittwoch hervor.
Die Anzeige sei im Zusammenhang mit dem Coronaschutz im Asylbereich eingereicht worden und werde von den Demokratischen Juristinnen und Juristen sowie dem Verein Solidarité sans frontières unterstützt. Die Schutzmassnahmen in den kantonalen Notunterkünften seien nicht eingehalten worden. Der Kanton weist die Vorwürfe vehement von sich. Die Vorwürfe seien haltlos und dienten allein dem Zweck, eine politische Auseinandersetzung zu führen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Zahlen würden für sich sprechen: Bei über 600 Personen innerhalb der kantonalen Asylinfrastruktur gab es acht Fälle.
Keine Seife
Mehrere Asyl- und Freiwilligenorganisationen hatten Anfang April kritisiert, dass die Lage in den Asylzentren und Notunterkünften katastrophal sei. In einzelnen Unterkünften habe es nicht einmal Seife gegeben. Die Leute seien verunsichert gewesen.
Wie der Verein Solidarité sans frontières mitteilte, seien die Menschen in den kantonalen Nothilfeunterkünften weiterhin in Mehrbettzimmern untergebracht worden, auch Erkrankte und Angehörige einer Risikogruppe seien nicht verlegt worden. Die Anwesenheitspflicht zwinge diese Menschen zudem, in den Zentren zu bleiben, was ein Social Distancing verunmögliche.