Pull down to refresh...
zurück

Unrechtmässige Haftbedingungen: Brian erhält Genugtuung

Das Bezirksgericht Zürich hat dem bekannten Zürcher Gefangenen Brian eine Genugtuung von 1'000 Franken zugesprochen. Damit blieb es weit unter der Forderung des jungen Mannes: Dieser hatte wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung im Gefängnis Pfäffikon eine Genugtuung von 40'000 Franken verlangt.

15.03.2022 / 12:02 / von: sda/mma
Seite drucken Kommentare
2
Brian erhält eine Genugtuung. (Archivbild: KEYSTONE/LINDA GRAEDEL)

Brian erhält eine Genugtuung. (Archivbild: KEYSTONE/LINDA GRAEDEL)

2
Schreiben Sie einen Kommentar

Die Haftbedingungen seien «in ihren kumulativen Auswirkungen und vor allem mit Blick auf die Dauer von beinahe drei Wochen objektiv klar unrechtmässig» gewesen, hält das Bezirksgericht Zürich in einer Mitteilung vom Dienstag fest.

Gemäss einer Administrativuntersuchung vom Mai 2017 befand sich Brian vom 6. bis 26. Januar 2017 in Pfäffikon in Einzelhaft. Er musste stets Fussfesseln tragen, ausser bei Zellenverlegungen wurde seine Zellentüre nie geöffnet. Zudem hatte er als Kleidung lediglich einen Poncho und während mehrerer Tage keine Matratze.

Forderung zu spät eingereicht

Das Bezirksgericht hatte deswegen schon in einem Urteil vom März 2021 festgehalten, dass es sich um eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention gehandelt habe. Allerdings meinte das Gericht damals, dass Brian seine Genugtuungsforderung zu spät gestellt habe.

Das Obergericht hob diesen Entscheid in der Folge allerdings auf: Betreffend Genugtuung wegen unrechtmässiger Haftbedingungen sei nicht die Strafprozessordnung anwendbar, sondern das kantonale Haftungsgesetz. Demnach habe Brian seine Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht.

Deshalb befasste sich das Zürcher Bezirksgericht nun ein weiteres Mal mit dem Begehren. Es kam erneut zum Schluss, dass trotz des «absoluten Ausnahmeverhaltens des Klägers» eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention vorliege. Die Schwelle sei aber nur knapp überschritten worden.

Deshalb sprach es Brian eine Genugtuung von 1'000 Franken zu. Dessen Schadenersatzforderungen - unter anderem für die Kosten eines privaten Gutachtens - lehnte es ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Zürcher Obergericht angefochten werden.

Beitrag erfassen

A.W.
am 16.03.2022 um 06:45
Unglaublich, in USA hätte er für diese Behandlung Millionen bekommen. Die Schweiz spielt sich aus der Verantwortung. Traurig so etwas.
eberhard ruth
am 15.03.2022 um 14:12
man man man sorry wie lang müemer das theater no mitmache