Symbolbild (Bild: Kantonspolizei St.Gallen)
Urteil gegen drei Zürcher Stadtpolizisten wird weitergezogen
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Es sei schon im Vorfeld abzusehen gewesen, dass sie dieses Ringen vor erster Instanz um Wahrheit und Gerechtigkeit verlieren würden, teilte der Anwalt des Privatklägers am Donnerstag mit. "Das Konzept der Opfervertretung wurde deshalb von Anfang an auf eine Auseinandersetzung über alle Instanzen ausgelegt."
Er kündigt bereits an, letztendlich auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bemühen. Sie würden ganz einfach ein faires und gesetzeskonformes Verfahren verlangen - «nicht mehr und nicht weniger.» Damit wird sich nun das Zürcher Obergericht mit dem Fall, der wegen möglichem «Racial Profiling» hohe Wellen warf, befassen müssen.
Der Privatkläger, ein gebürtiger Nigerianer, warf den Polizisten vor, ihn bei einer nächtlichen Kontrolle zusammengeschlagen, gewürgt und mit Pfefferspray besprüht zu haben - obwohl er auf seine Herz-OP und seinen implantierten Herzdefibrillator hingewiesen habe. Der Vorwurf: Er wurde Opfer von rassistischer Polizeigewalt.
Die Polizisten sprachen hingegen von einer Notwehrsituation: Der Mann habe sie angegriffen; von einer Herz-OP sei nie gesprochen worden. Auch die Staatsanwältin, die das Verfahren mehrfach einstellen wollte, stellte sich auf die Seite der Polizisten und forderte Freisprüche. «Es darf keine Verurteilung geben», sagte sie vor Gericht.