Wann zahlt der Arbeitgeber für meine Umkleidezeit?
Der VPOD droht den Zürcher Spitälern mit einer Lohnklage.
Grund: Gemäss einer Umfrage des VPOD erhält die grosse Mehrheit der Zürcher Spitalangestellten keinen Lohn für die Zeit, welche sie in der Umkleide benötigen. Der Verband Zürcher Krankenhäuser VKZ gibt sich trotz der Drohungen hart: Er will den Spitalangestellten die Umkleidezeit weiterhin nicht als Arbeitszeit vergüten. Die Regelung müsse individuell und regional angepasst werden, so der VKZ. Der Verband befürchtet hohe Mehrkosten, sollten die Spitäler die Forderung des VPOD durchsetzen.Aktuell gibt es in der Schweiz kein Gerichtsurteil, welches in der Frage, wann Umkleidezeit bezahlt werden muss, eine eindeutige Antwort. Sollte der VPOD seine Ankündigung wahrmachen und die Lohnklagen bis vor Bundesgericht ziehen, könnte sich der Streit in Zürich zu einem Präzedenzfall für weitere Kantone und Branchen entwickeln.
Im Interview mit RADIO TOP erklärt Thomas Geiser, emeritierter Professor für Arbeitsrecht an der Universität St.Gallen, die rechtliche Lage im Detail:
Noch ist der Zürcher Streit kein Fall für die Richter: Der VPOD befindet sich laut eigenen Angaben in Verhandlungen mit mehreren Spitälern, um aussergerichtlich eine Lösung zu finden. Erst wenn diese Verhandlungen scheitern, will der VPOD Ernst machen mit den Lohnklagen.