Weiterer Schritt zur Umsetzung der Pflegeinitiative
Ende November 2021 hatten Volk und Stände die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen. Im Rahmen der ersten Etappe, der sogenannten Ausbildungsoffensive, sollen die Ausbildung von Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe gefördert und die Zahl der Bildungsabschlüsse in Pflege auf Stufe der höheren Fachschule (HF) und der Fachhochschule (FH) gesteigert werden. Das entsprechende Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsfördergesetz Pflege) wird voraussichtlich am 1. Juli 2024 inkrafttreten, wie der Regierungsrat in einer Medienmitteilung schreibt. Die Kantone sind gefordert, das neue Bundesgesetz umzusetzen.
Die Zürcher Bildungsdirektion hat nun die gesetzlichen Grundlagen entworfen, um Massnahmen zur Erhöhung der Bildungsabschlüsse im Bereich der Pflege an höheren Fachschulen (HF) zu finanzieren. Ausserdem sollen Förderbeiträge an Pflegefachpersonen in Ausbildung an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) fliessen. Zukünftige Pflegefachleute sollen während ihrer Ausbildung finanzielle Unterstützung erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Damit sollen möglichst viele Personen die Möglichkeit erhalten, eine Ausbildung im Pflegebereich zu absolvieren. Das soll letztlich den Fachkräftemangel bei den diplomierten Pflegefachpersonen entschärfen.