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Zu wenig Beweise: Zürcher Obergericht spricht Mann vom Vorwurf des Mordes frei

Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstagabend einen 64 Jahre alten Mann vom Vorwurf des Mordes an seiner Frau freigesprochen. Für eine Verurteilung gebe es nicht genügend Beweise, sagte der vorsitzende Richter

24.09.2020 / 20:01 / von: lpe/ sda
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Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstagabend einen 64 Jahre alten Mann vom Vorwurf des Mordes an seiner Frau freigesprochen. (Bild: Keystone/ Ennio Leanza)

Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstagabend einen 64 Jahre alten Mann vom Vorwurf des Mordes an seiner Frau freigesprochen. (Bild: Keystone/ Ennio Leanza)

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«Mit grosser Wahrscheinlichkeit» habe der Beschuldigte etwas mit der Tötung seiner Ehefrau zu tun, räumte der Richter ein. Unklar sei, in welcher Form. Eine Annahme reiche allerdings nicht aus für eine Verurteilung. Eine solche könne aufgrund «einer so dünnen Indizienkette» nicht erfolgen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Staatsanwältin wartet die schriftliche Urteilsbegründung ab und entscheidet dann über einen Weiterzug, wie sie nach der Urteilseröffnung sagte.

Mit seinem Entscheid kippte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil. Das Bezirksgericht Zürich hatte den bengalisch-schweizerischen Doppelbürger im Sommer 2018 wegen Mordes zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Für das Bezirksgericht gab es aufgrund der Gesamtheit der Indizien keinen vernünftigen Zweifel an seiner Täterschaft. Als Motiv sah es die seit drei Jahren anhaltende Fremdbeziehung der Frau und die tiefe Zerrüttung der Ehe.

Kein Interesse gezeigt

Als zentrales Indiz hatte es gewertet, dass der Beschuldigte sich nicht nach der Täterschaft erkundigt habe. Daraus kann man dem Mann laut Obergericht aber keinen Strick drehen.

Er sass selbst als Tatverdächtiger zweimal je rund sieben Monate in Untersuchungshaft. Für diese Zeit sprach ihm das Gericht Schadenersatz für den Verdienstausfall sowie Genugtuung in der Höhe von insgesamt über 800'000 Franken zu.

Die 41-jährige Frau war früh am Morgen des 19. Oktober 2009 direkt vor dem Wohnhaus der Familie mit fünf Schüssen getötet worden, als sie zur Arbeit fahren wollte. Ein Anwohner beobachtete eine weglaufende Person. Innert weniger Minuten war die Polizei am Tatort. Als sie etwas später in die Wohnung des Opfers ging, waren dort der Ehemann und die beiden Kinder.

Auftragsmord nicht auszuschliessen

Für das Obergericht sprachen verschiedene Indizien eher für eine Dritttäterschaft - nicht auszuschliessen sei auch ein Auftragsmord. Allerdings habe der Beschuldigte dafür nicht die finanziellen Mittel gehabt. Und er hätte sich wohl ein gutes Alibi verschafft und wäre nicht im Bett gelegen unmittelbar beim Tatort.

Kein Alibi hätten im übrigen auch der Liebhaber des Opfers und dessen Ehefrau gehabt. Die Ermittler schlossen sie aber als Täter aus, nachdem sie die beiden überprüft hatten.

Entscheidend für das Obergericht war, dass man erstens die Tatwaffe nie fand und dass zweitens keine Schmauchspuren an Händen und Kleidern des Beschuldigten gefunden wurden.

Grenzen überschritten

Im Laufe der Untersuchung sagte der Beschuldigte gegenüber einer «Wahrsagerin», die tatsächlich eine verdeckte Ermittlerin war, er sei verantwortlich für den Tod seiner Frau. Diese Aussage und der Einsatz der verdeckten Ermittler war für das Gericht aber nicht verwertbar. Damit seien die Grenzen der zulässigen Einwirkung auf den Beschuldigten deutlich überschritten worden, erklärte es.

Der Verteidiger hatte den Untersuchungsbehörden vorgeworfen, sich bei den jahrelangen Ermittlungen von Anfang an auf seinen Mandanten als Täter fokussiert zu haben. Dabei hätten sie sich von ihren Vorurteilen über Muslime leiten lassen. Es sei einseitig ermittelt worden.

Die Staatsanwältin wies die Vorwürfe zurück. Man habe breit ermittelt. Aber es habe sich «niemand anders gefunden, der als Täter oder Täterin in Frage kam».

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