Zürcher Bezirksgericht verurteilt Teilnehmerin einer Corona-Demo
Die im Kanton Aargau wohnhafte Psychologin war bei einer «Mahnwache» gegen die Corona-Schutzmassnahmen am 23. Mai auf dem Sechseläutenplatz dabei. Sie erhielt von der Polizei eine mündliche Wegweisung aus dem Stadtgebiet. Als sie kurze Zeit später in der Nähe des Platzes erneut von der Polizei angehalten wurde, musste sie mit auf eine Polizeiwache.
Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, gegen das damals geltende Verbot von Menschenansammlungen gemäss der Covid-Verordnung des Bundes verstossen zu haben. Sie forderte eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 15 Tagessätzen zu 100 Franken sowie eine Busse von 500 Franken. Zudem sollte die Frau die Verfahrenskosten tragen.
Geldstrafe gar nicht möglich
Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe war nach Ansicht des Einzelrichters jedoch gar nicht möglich. Gemäss der damals geltenden Covid-Verordnung des Bundes stellte ein Verstoss gegen das Verbot von Menschenansammlungen lediglich eine Übertretung dar, die mit einer Busse geahndet wird.
Der Verteidiger der Frau forderte einen Freispruch. Für eine Verurteilung existiere keine ausreichende gesetzliche Grundlage.
Zur Busse von 800 Franken kommen Gerichtsgebühren und Verfahrenskosten in der Höhe von 2'900 Franken hinzu.