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Nach Urteil: Zürcher Demonstranten fordern Rückzug der Strafen

Bis am 18. April sind im Kanton Zürich nur Demonstrationen bis maximal 15 Personen erlaubt gewesen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat diese Einschränkung nun als «unverhältnismässig» eingestuft. Demoteilnehmer fordern nun, dass ihre Strafen zurückgezogen werden und auch die aktuelle 100er-Grenze fällt.

06.05.2021 / 12:20 / von: sko/sda
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Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die 15-er-Regel bei Demonstrationen als «unverhältnismässig» eingestuft. Sie habe gegen die Bundesverfassung verstossen. (Archivbild: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY)

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die 15-er-Regel bei Demonstrationen als «unverhältnismässig» eingestuft. Sie habe gegen die Bundesverfassung verstossen. (Archivbild: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY)

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Ein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit sei nur zulässig, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt seien, schreibt das Zürcher Verwaltungsgericht in seinem Urteil, das am Donnerstag publiziert wurde. Die 15-er-Regel, welche im Kanton Zürich galt, sei unverhältnismässig gewesen, vor allem angesichts des heutigen Wissenstandes zu den Corona-Ansteckungen und der geltenden Maskenpflicht an Demonstrationen.

Behörden könnten eine Demonstration zudem immer auch nicht bewilligen, schreibt das Gericht weiter. Das Verwaltungsgericht gab damit neun Personen eines linken Bündnisses aus dem Umfeld von Klimastreik und Frauendemos Recht, die gegen die Zürcher Demonstrations-Einschränkung Einsprache erhoben hatten.

Diese nehmen ihren Sieg in einer Mitteilung erfreut zur Kenntnis. Bis heute seien an die Tausend Verzeigungen wegen Verstosses gegen die Covid-Verordnung ausgesprochen worden. Diese müssten nun zurückgezogen werden, fordern sie. Ob der Kanton das tut, ist offen. Er werde das Urteil nun zuerst analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden, hiess es beim Regierungsrat auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

«Massendemonstrationen verhindert»

Seiner Ansicht nach hat sich die 15-er-Regelung durchaus bewährt. Immerhin habe es im Kanton Zürich keine Massendemonstrationen gegeben. Aus epidemiologischer Sicht spielt es keine Rolle, ob Menschenansammlungen an Kundgebungen oder sonst wie entstehen.

Hier hat der Bund jedoch eine andere Ansicht: Er unterscheidet explizit zwischen «Veranstaltung» und «Kundgebung». Für Veranstaltungen, also etwa Strassenfeste, gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Für Kundgebungen hingegen gibt es mittlerweile keine Personenbeschränkung mehr, weil es dabei um die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäusserungsfreiheit gehe.

Das Verwaltungsgerichtsurteil äussert sich zur Rechtmässigkeit der aktuellen 100-Regel in Zürich nicht, weil diese bisher nicht eingeklagt wurde. Die Demonstranten fordern aber nun, dass auch die 100-Regel fällt, weil auch diese gegen Bundesrecht verstosse. Ob sie erneut juristisch gegen den Kanton vorgehen, ist offen.

Die Beschränkung auf 15 Teilnehmende sorgte im Raum Zürich immer wieder für Diskussionen, vor allem in der Stadt Zürich, wo mehrmals Kundgebungen gewaltsam aufgelöst wurden, etwa eine Frauendemo.

Auch die Stadtzürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) übte öffentlich Kritik am Kanton. Sicherheitsvorsteher Mario Fehr (SP) wollte die Einschränkung aber trotz Kritik nicht lockern.

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