Zürcher Demonstrationsverbot wird ein Fall für die Richter
Derzeit sind Demonstrationen mit mehr als 15 Personen im Kanton Zürich wegen des Coronavirus verboten. Die Regierung hat dies mit ihrer Covid-Verordnung beschlossen. Sie geht dabei weiter als der Bundesrat. Dieser hat Kundgebungen explizit erlaubt, wenn dabei Schutzmasken getragen werden. Der Bundesrat beruft sich dabei auf die Grundrechte der Bevölkerung.
Eine Zürcher Rechtsanwältin hat nun eine Beschwerde gegen die Covid-Verordnung der Regierung eingereicht, berichtet der «Tagesanzeiger». Sie fordert mit der Beschwerde, dass der entsprechende Artikel aus der Verordnung der Regierung gestrichen wird. Demonstrationen sollen wieder zugelassen werden.
Die Beschwerde wird von einer breiten Gruppe aus linken Parteien und Organisationen gestützt. So heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung, das auch AL, SP und Grüne sowie die Klimastreiks Zürich und Winterthur die Beschwerde mittragen. Sie kritisieren, dass mit dem Verbot die Grundrechte der Bevölkerung beschnitten werden und dieses somit verfassungswidrig ist.
Die Regierung hat sich bisher nicht zur Beschwerde geäussert. Sie hat das Verbot damit begründet, dass die Grundrechte zugunsten der Gesundheit eingeschränkt würden.
Wann sich das Verwaltungsgericht mit der Beschwerde befasst, ist noch unklar. Da die Beschwerde eine aufschiebende Wirkung will, muss sich das Gericht aber bald damit auseinandersetzen. Sollte die aufschiebende Wirkung gewährt werden, so wird das Demonstrationsverbot bis zum definitiven Urteil aufgehoben.
Zürcher Politiker äussern sich zum Demonstrationsverbot im Beitrag von TELE TOP: