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Zürcher Gericht verurteilt betrügerischen Bau-Projektleiter

Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen 52-jährigen Baufachmann wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Er erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und eine Geldstrafe.

05.12.2023 / 11:14 / von: vbu/sda
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Ein 52-jährigen Baufachmann muss sich heute vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. (Archivbild: Gerichte Zürich)

Ein 52-jährigen Baufachmann muss sich heute vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. (Archivbild: Gerichte Zürich)

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Von den drei Jahren verhängte das Gericht 26 Monate auf Bewährung. Nur zehn Monate muss er theoretisch absitzen. Weil er aber bereits zehn Monate in Untersuchungshaft sass, muss er nicht mehr ins Gefängnis.

Der Schweizer hatte den Kanton Zürich und Privatfirmen mit dem immer gleichen Trick um drei Millionen Franken geprellt. Als Projektleiter, etwa am Zürcher Universitätsspital, gab er fiktive Rechnungen frei, so dass der Kanton oder ein anderer Auftraggeber sie bezahlte.

Die Arbeiten wurden jedoch gar nie ausgeführt. Die Rechnungen stammten von Unternehmern, die er persönlich kannte. Das Geld landete dann auf seinem persönlichen Konto. Drei Unternehmer, die ihm bei den Betrügereien halfen, wurden zu bedingten Freiheitsstrafen und Geldstrafen verurteilt.

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