Der Russische Investor Viktor Vekselberg muss weiterhin auf sein Geld warten. (Archivbild: KEYSTONE/Alessandro Della Bella)
Zürcher Handelsgericht entscheidet: Vekselbergs 178 Millionen bleiben gesperrt
Bei der Lamesa-Holding im Besitz von Viktor Vekselberg handelt es sich um ein Investment-Vehikel mit Sitz in Panama. Vor zwei Jahren forderte diese Holding die Bank Julius Bär auf, US-Wertschriften im Wert von umgerechnet rund 178 Millionen Franken zu verkaufen, weil sie mit dem Geld einen Kredit begleichen wollte.
Doch die Privatbank weigert sich, die Transaktion auszuführen. Grund dafür sind die US-Sanktionen gegen Russland, die 2018 verhängt wurden. Einer der Auslöser für diese Bestrafungsaktion seitens der USA war die russische Annektierung der Krim-Halbinsel im Jahr 2014.
US-Sanktionen gegen Vekselberg
Auf der Sanktions-Liste der USA stehen Persönlichkeiten und Organisationen aus Russland, die von der autoritären Politik des Kremls profitiert haben sollen. Auch Vekselberg landete darauf, womit die Wertschriften in US-Dollar in der Schweiz blockiert wurden. Seine Lamesa Holding zog vor Handelsgericht, um die Wertschriften freizubekommen, allerdings ohne Erfolg.
Das Handelsgericht kam zum Schluss, dass die Bank aufsichtsrechtlich zur Blockierung des Vermögens in US-Dollar verpflichtet ist. Sie könne gar nicht anders, als die Transaktion zu verweigern.
Zudem drohen die USA ausländischen Banken mit "Sekundärsanktionen", wenn diese "signifikante Transaktionen" für einen sanktionierten Russen vornehmen. Die Banken müssen also selber mit Konsequenzen rechnen, wenn sie die Sanktionen der USA ignorieren.
970'000 Franken Gerichtskosten
Vekselberg kann die Wertschriften im Umfang von umgerechnet 178 Millionen Franken also nicht verkaufen. Dafür erhält er vom Handelsgericht nun auch noch eine gesalzene Rechnung für die Gerichtskosten. Diese belaufen sich auf stolze 970'000 Franken, weil diese Kosten von der Höhe des Streitbetrages abhängig sind.
Zudem muss die Holding der Bank Julius Bär eine Prozessentschädigung von 1,1 Millionen Franken zahlen. Dieses Geld ist für die Anwaltskosten bestimmt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Holding kann den Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen.