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Zürcher Kantonsrat will Menschen in Beistandschaft Wahlrecht gewähren

Der Zürcher Kantonsrat hat eine Initiative für das Wahlrecht von Menschen in Beistandschaft überwiesen. 96 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sprachen sich dafür aus. Der Regierungsrat muss nun eine mögliche Umsetzung ausarbeiten.

18.09.2023 / 10:23 / von: jja/sda
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Der Zürcher Kantonsrat unterstützt eine Initiative für das Wahlrecht für Menschen in Beistandschaft. Lediglich FDP und SVP hatten Bedenken. (Symbolbild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)

Der Zürcher Kantonsrat unterstützt eine Initiative für das Wahlrecht für Menschen in Beistandschaft. Lediglich FDP und SVP hatten Bedenken. (Symbolbild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)

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Das Wahl- und Stimmrecht für Menschen in Beistandschaft entspreche der Umsetzung der UNO-Behindertenkonvention, sagten mehrere Vertreter von Mitte-Links am Montag im Zürcher Kantonsrat.

Zürich stehe zudem auch nicht allein da. Im Kanton Genf hätten sich 75 Prozent in einer Volksabstimmung dafür ausgesprochen, sagte Mandy Abou Shoak (SP, Zürich). Auch in Ländern wie Österreich, Italien oder Schweden sei dies bereits möglich.

Wer sein Vermögen nicht selbstständig verwalten könne, sei nicht automatisch nicht fähig, wählen zu gehen, gab Janine Vannaz (Die Mitte, Aesch) zu bedenken. Anne-Claude Hensch (AL, Zürich) erinnerte daran, dass der Kanton die UNO-Behindertenkonvention auch umsetzen wolle.

Doppeltes Wahlrecht für Beistände

FDP und SVP hatten Bedenken. Isabel Garcia (FDP, Zürich) störte sich daran, dass auch Menschen, die als «andauernd urteilsunfähig» gelten, wählen und abstimmen dürften. Susanne Brunner (SVP, Zürich) sprach von einer Verletzung der politischen Gleichheit. «Wir geben den Beiständen so ein mehrfaches Wahlrecht», sagte sie.

Die Behördeninitiative stammt vom Zürcher Gemeinderat. Sie würde das Stimmrecht für Menschen in Beistandschaft auf kommunaler und kantonaler Ebene erlauben. Nach dem Bericht des Regierungsrats muss der Kantonsrat über die definitive Annahme oder Ablehnung der Initiative befinden.

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