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Auch das Zürcher Obergericht verurteilt die beiden «Quäl-Eltern»

Das Obergericht Zürich hat zwei «Quäl-Eltern» zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Richter nahmen ihnen nicht ab, nur aus Überforderung ihre Tochter geschlagen und erniedrigt zu haben.

18.04.2024 / 17:53 / von: lme/sda
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Das Obergericht entscheidet um 10 Uhr über das Strafmass der Eltern. (Archivbild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)

Das Obergericht entscheidet um 10 Uhr über das Strafmass der Eltern. (Archivbild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)

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Für den 44-Jährigen Vater bleibt es bei fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung. Die Strafe der Stiefmutter reduzierten die Richter aufgrund ihres schwierigen Vorlebens auf vier Jahre.

«Sie haben dem Mädchen erhebliche Schäden zugefügt, sie wie eine Aussätzige behandelt», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Das Verhalten sei abscheulich gewesen, etwas vom schwierigsten, das er im Gerichtsaal zu ertragen hatte, ergänzte er. Die Richter hätten die Strafe gar höher angesetzt, was aber wegen dem Verschlechterungsverbot nicht möglich ist.

Das Mädchen musste schon ab einem Alter von sieben Jahren leiden. Dass er seine Tochter so behandelt habe sei besonders verwerflich, sagte der Richter zum Beschuldigten. Dabei sollte die Familie doch Schutz und Geborgenheit bieten.


Kein Härtefall

Herausgekommen waren die langjährigen Schläge und Erniedrigungen, nachdem eine Lehrerin Meldung machte. Die beiden hätten also nicht selber damit aufgehört, sagte der Richter. Für den Deutschen bleibt es auch bei der Landesverweisung von 10 Jahren. Er sei erst als Erwachsener in die Schweiz gekommen und gilt für die Richter nicht als Härtefall.

Gemäss dem Urteil kommen die Beschuldigten nicht um eine Zeit hinter Gittern herum. Das sei zwar hart, weil ihre gemeinsame Tochter noch minderjährig ist. Doch «das entspricht ihrer Delinquenz», sagte der Richter.

Keine Aussagen zu den Taten

Die Anwälte bestritten am Morgen die Glaubhaftigkeit eines Teils der Aussagen der Tochter. Das Bezirksgericht habe sich einseitig auf ihre Aussagen gestützt. Die Beschuldigten äusserten sich nicht zu den Vorwürfen. Der 44-Jährige sagte gar, er sei «zu nervös» um jegliche Aussagen zu machen.

Der Beschuldigte, der Vater dreier Kinder ist, habe mit den anderen Kindern nie diese Probleme gehabt, sagte sein Anwalt. Einen Teil der Vorwürfe gab dieser zu, darunter, dass er seiner Tochter Putzmittel über den Kopf geleert hatte.

Eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung akzeptierten beide Beschuldigten. Nicht aber die Freiheitsstrafen von fünf Jahren. Für den 44-Jährigen verlangte der Verteidiger eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Da der Deutsche sein halbes Leben hier verbrachte, eine sichere Stelle habe und Kinder grossgezogen habe, sei von einer Landesverweisung abzusehen.

Nicht sadistisch veranlagt

Die Stiefmutter sollte gemäss ihrer Verteidigerin mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten bestraft werden. Treibende Kraft sei ihr Mann gewesen. Sadistisch veranlagt sei die Frau nicht, sondern alleingelassen worden und mit der Situation überfordert. Sie akzeptiere aber, dass sie ihrer Stieftochter mit ihrem Verhalten schwer geschadet habe, erklärte ihre Verteidigerin.

Die Frau stammt aus zerrütteten Verhältnissen, hatte eine «schwerst belastete Kindheit und Jugend», wie die Verteidigerin meinte. Sie sei genauso ein unerwünschtes Kind gewesen sei, wie ihre Stieftochter.

In ihren Schlussworten sagten beide Beschuldigten, dass sie ihre Taten aufrichtig bereuten. Bei der Geschädigten, die den Prozess verfolgte, würde sie sich später entschuldigen wollen, wenn diese bereit sei, sagte die 42-jährige Stiefmutter. Die Urteile können noch am Bundesgericht angefochten werden.

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