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Zürcher Polizeien müssen Nationalitäten von Straftätern weiterhin nennen

Die Zürcher Polizeikorps müssen die Nationalität von Verdächtigen und Straftätern weiterhin angeben. Dies entscheidet das Bundesgericht, indem es eine Beschwerde vom GLP Politiker Benjamin Gautschi ablehnt. Das Vorgehen sei rechtens. Der 30-jährige Politiker und Jura Student will sich mit dem Entscheid aber nicht geschlagen geben.

15.12.2022 / 19:27 / von: sda/sha/nvi
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Das Bundesgericht hat in einem Entscheid dem Zürcher Polizeikorps Recht gegeben. (Bild: KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER)

Das Bundesgericht hat in einem Entscheid dem Zürcher Polizeikorps Recht gegeben. (Bild: KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER)

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Im Beitrag von TELE TOP spricht der GLP-Politiker Benjamin Gautschi und die Präsidentin der Zürcher SVP Camille Lothe über die Regelung zur Nationalitätennennung:

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Bei der Regelung, dass alle Zürcher Polizeien die Nationalität von Verdächtigen und Straftätern nennen müssen, handelt es sich zwar um eine kantonale Vorgabe. Das Bundesgericht hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil jedoch fest, dass es eine solche nur dann aufhebt, wenn sie sich «jeder Auslegung entzieht», also mit übergeordnetem Recht absolut nicht vereinbar sind.

Dies ist bei der Nationalitätennennung jedoch nicht der Fall, kommt das Bundesgericht zum Schluss. Das von der Zürcher Sicherheitsdirektion angeführte Interesse an «transparenter Information» sei ein ernsthafter Grund, die Staatsangehörigkeit zu nennen, genauso wie Geschlecht und Alter.

Diese Persönlichkeitsmerkmale hätten in der Gesellschaft eine gewisse vorrangige Stellung, im Unterschied etwa zur Körpergrösse. Das Bundesgericht weist die Beschwerde von mehreren Kritikerinnen und Kritikern der Regelung deshalb ab. Wortführer der Gruppe ist der Jura-Student und GLP-Kantonsratskandidat Benjamin Gautschi. Sie rekurrierten, weil die Nationalität ihrer Ansicht nach eine «unnütze Information» sei, die dazu führe, dass stigmatisierte Personengruppen zusätzlich stigmatisiert würden.

Allerdings erringen die Kritiker ein Stück weit dennoch einen Sieg. Das Bundesgericht erklärt die Änderung im Zürcher Polizeigesetz nämlich kurzerhand zum Papiertiger - allerdings ist die Begründung dafür juristisch etwas spitzfindig.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Staatsangehörigkeit eigentlich nicht bei «Verdächtigen» oder «Tätern» angewendet werden darf, die noch nicht in einem Strafverfahren stecken. Nur bei Unfallopfern und Vermissten sei dies angezeigt.

Die Zürcher Regelung im Polizeigesetz hat juristisch gesehen also einen viel kleineren Anwendungsbereich, als es der Kanton vorhatte. Allerdings gab die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft nach der Volksabstimmung im Jahr 2021 eine Weisung an die Polizeien heraus, gemäss der die Nationalität nun anzugeben sei.

Im Gegensatz zum «toten Buchstaben» im Polizeigesetz erachtet das Bundesgericht diese Weisung als gültig, weshalb sich im Polizeialltag nun bis auf Weiteres nichts ändern dürfte. GLP-Mitglied Benjamin Gautschi will jedoch nicht aufgeben. Er werde nun analysieren, wie er diese Weisung der Oberstaatsanwaltschaft bekämpfen könne, teilte er mit.

Die Nationalitätennennung ist im Kanton Zürich seit Jahren ein Politikum. Im Jahr 2017 hatte der Stadtzürcher Polizeivorsteher Richard Wolff (AL) die Stadtpolizei angewiesen, keine Nationalitäten in ihren Medienmitteilungen mehr zu nennen. Diese Information sollte es für Medienschaffende nur noch auf Anfrage geben.

Die SVP lancierte daraufhin eine Initiative, die es allen Polizeikorps vorschreiben wollte, die Staatsangehörigkeit zu nennen - und sogar den Migrationshintergrund. Der Kantonsrat legte jedoch einen Gegenvorschlag ohne Nennung des Migrationshintergrunds vor. Dieser wurde vom Stimmvolk denn auch im März 2021 gutgeheissen.

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