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Zürcher Regierung stellt sich vor Mario Fehr

Der Zürcher Regierungsrat hat der Aufsichtsbeschwerde zweier Asylorganisationen gegen Sicherheitsvorsteher Mario Fehr keine Folge gegeben. Dies geht aus einer Mitteilung vom Freitag hervor.

21.08.2020 / 10:39 / von: mma/sda
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Der Regierungsrat gibt der Beschwerde gegen Mario Fehr keine Folge. (Archivbild: KEYSTONE/WALTER BIERI)

Der Regierungsrat gibt der Beschwerde gegen Mario Fehr keine Folge. (Archivbild: KEYSTONE/WALTER BIERI)

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Ende Mai reichten die Vereine Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz und Solidarité sans frontières sowie Bewohner von Rückkehrzentren eine Strafanzeige gegen Regierungsrat Mario Fehr ein.

Die Vorwürfe bezogen sich auf den Coronaschutz in den kantonalen Notunterkünften. Mario Fehr hätte die Asylsuchenden nicht ausreichend vor dem Coronavirus geschützt.

Fehr äusserte sich im Anschluss zu den Anschuldigungen und wies diese von sich. An einer Medienkonferenz bezeichnete er die Vorwürfe von links als «Fake News». Das wiederum stiess den Beschwerdeführern sauer auf. Sie forderten vom Regierungsrat weitere aufsichtsrechtliche Massnahmen.

Den Vorwurf der «Fake News» wollten wiederum die abgewiesenen Asylbewerber und die Asyl-Vereine nicht tolerieren. Sie wandten sich an den Gesamtregierungsrat und verlangten, dass Fehr «solch tatsachenwidrige Äusserungen» künftig unterlässt. Sonst müssten aufsichtsrechtliche Massnahmen gegen Fehr ausgesprochen werden.

Der Gesamtregierungsrat stellt sich aber vor ihr kritisiertes Mitglied. Fehr habe nicht gegen klares Recht verstossen und auch keine öffentlichen Interessen missachtet, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Dass politische Beurteilungen nicht immer der Meinung von Interessenvertretern entsprächen, liege in der Natur der Sache. Es gebe somit keinen Grund, Fehr mit einer aufsichtsrechtlichen Massnahme zu bestrafen.

Noch hängig ist die eigentliche Strafanzeige gegen Fehr und seine beiden Mitarbeiterinnen. Ob die Oberstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die drei zulässt, ist noch offen.

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