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Zürcher Stadtrat will Mindestanteil günstiger Wohnungen einführen

Die Stadt Zürich will mehr bezahlbare Wohnungen: Künftig soll bei Bauprojekten, die zusätzlichen Wohnraum schaffen, die Hälfte dieser Wohnungen günstig sein. Für die Bewohner gelten Belegungsvorschriften sowie Einkommens- und Vermögenslimiten.

24.03.2021 / 13:00 / von: mle/sda
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Die Stadt Zürich will bei Mehrausnutzungen einen Mindestanteil preisgünstiger Wohnungen vorschreiben. Im Bild die drei 80 Meter hohen Vulcano-Wohntürme in Altstetten. (Archivbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Die Stadt Zürich will bei Mehrausnutzungen einen Mindestanteil preisgünstiger Wohnungen vorschreiben. Im Bild die drei 80 Meter hohen Vulcano-Wohntürme in Altstetten. (Archivbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

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Auslöser für die Pläne des Stadtrates war eine kantonale Abstimmung im Jahr 2014: Die Zürcherinnen und Zürcher nahmen damals eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes an, die mehr günstige Wohnungen schaffen soll. Diese Gesetzesänderung erlaubt es Städten und Gemeinden, bei zusätzlicher Ausnutzung einen Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum vorzuschreiben.

Weil die Wohnungen in Zürich nach wie vor rar und teuer sind, will der Stadtrat dieses Instrument nun anwenden. Kommt es künftig bei Teilrevisionen der Bau- und Zonenordnung (BZO) und Sondernutzungsplanungen zu einer höheren Ausnutzung, so sollen auf der Hälfte der zusätzlichen Fläche günstige Wohnungen gebaut werden.

Diese Pflicht zum günstigen Wohnraum will der Stadtrat gemäss einer Mitteilung vom Mittwoch auch bei Arealüberbauungen mit Ausnutzungsbonus einführen. Auch dort soll die Mehrausnutzung zur Hälfte für günstige Wohnungen genutzt werden.

Zahl der Zimmer minus 1

Damit diese Wohnungen nicht zu Ferien- oder Zweitwohnungen werden, will die Stadt eine Wohnsitzverpflichtung einführen. Auch was die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner betrifft, soll es Vorschriften geben: Der Stadtrat schlägt vor, dass die Zahl der Bewohner mindestens der Zimmerzahl minus 1 entsprechen muss.

Wer alleine wohnt, kann also maximal eine Zweizimmerwohnung beziehen. Dreizimmerwohnungen gibt es erst ab zwei Personen. Für diese günstigen Wohnungen sollen auch Einkommens- und Vermögenslimiten gelten, und die Stadt will dies auch kontrollieren.

Die für diese Änderung nötige BZO-Teilrevision und die Verordnung für die Belegungsvorschriften werden nun bis am 25. Mai öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung dazu äussern. Danach kommt die Vorlage vor den Stadt- und schliesslich vor den Gemeinderat.

TELE TOP hat das Konzept des Stadtrats analysiert und den Hauseigentümerverband Zürich damit konfrontiert:

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