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Zürcher Stadtrat kämpft weiter für «wirtschaftliche Basishilfe»

Der Zürcher Stadtrat will den Entscheid zur Aufhebung der «wirtschaftlichen Basishilfe» anfechten. Aufgehoben wurde das Pilotprojekt vor zwei Wochen vom Bezirksrat, da dieses gegen ausländerrechtliche Bestimmungen des Bundes verstossen soll.

20.12.2021 / 09:36 / von: mle/sda/mma/avi
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Mit dem Projekt «Wirtschaftliche Basishilfe» wollte der Zürcher Stadtrat Armutsbetroffenen helfen, die den Gang aufs Sozialamt scheuten, weil sie das Land dann unter Umständen verlassen müssten. (Symbolbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Mit dem Projekt «Wirtschaftliche Basishilfe» wollte der Zürcher Stadtrat Armutsbetroffenen helfen, die den Gang aufs Sozialamt scheuten, weil sie das Land dann unter Umständen verlassen müssten. (Symbolbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

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Im Sommer bewilligte der Zürcher Stadtrat für das Pilotprojekt «wirtschaftliche Basishilfe» einen Rahmenkredit von zwei Millionen Franken. Dagegen wurde kurze Zeit später eine Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat eingereicht. Diese hatte zur Folge, dass für die Dauer des Verfahrens keine weiteren Gelder im Rahmen der «wirtschaftlichen Basishilfe» ausbezahlt werden durften.

Gegen diesen Entscheid wollte der Stadtrat Rekurs einreichen. Vor zwei Wochen preschte der Bezirksrats jedoch vor und hob den entsprechenden Stadtratsbeschluss auf. Die Begründung: Das Projekt verstösse gegen ausländerrechtliche Bestimmungen des Bundes.

Stadtrat zieht den Entscheid weiter

Gegen den Entscheid des Bezirksrats wird der Stadtrat Rekurs beim Regierungsrat einreichen, teilt der am Montag mit. Der Stadtrat sei der Ansicht, dass die «wirtschaftliche Basishilfe» kein übergeordnetes Recht verletze und für die Betroffenen eine unverzichtbare finanzielle Unterstützung darstelle.

Reformierte Kirche übernimmt vorerst die Kosten

Während der Rechtsstreit andauert, soll es nun von der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich finanziert werden. Die Kirchenpflege habe zu diesem Zweck einen Beitrag von 100'000 Franken gesprochen, teilte die Kirchgemeinde ebenfalls am Montag mit. Das Geld soll zurückbezahlt werden, falls die Stadt den Rechtsstreit gewinnt und das Projekt fortführen darf.

Im Interview mit TELE TOP erklärt Annelies Hegnauer, Präsidentin der evangelischen Kirchenpflege, weshalb sie die wirtschlaftliche Basishilfe finanziell unterstützt:

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Es gehöre zum Kernauftrag der Kirche, für Notleidende da zu sein, wird Kirchenpflegepräsidentin Annelies Hegnauer zitiert. Gerade in der Weihnachtszeit und mitten in der Corona-Pandemie müsse man verhindern, dass Unterstützung für die Schwächsten wegfalle.

Gemäss Stadtrat wurden seit Beginn des Projekts 115 Personen - 68 Erwachsene und 47 Kinder - finanziell unterstützt. Insgesamt wurden 123'912 Franken ausbezahlt. Während anfänglich vor allem Sans-Papiers das Angebot nutzten, waren es zuletzt mehrheitlich Menschen, die über eine B- oder C-Aufenthaltsbewilligung verfügen.

Die Stadt zahlt die Gelder jedoch nicht direkt aus. Dafür zuständig sind verschiedene beteiligte Hilfswerke.

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