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Zürcher Verwaltungsgericht erlaubt «Marsch fürs Läbe»

Erfolg für die Veranstalter der Anti-Abtreibungs-Demonstration «Marsch fürs Läbe»: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Zürich die Demonstration vom 14. September erlauben muss. Allerdings darf die Stadt die Umzugsroute selber bestimmen.

28.08.2019 / 11:22 / von: sda/mma
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Der «Marsch fürs Läbe» darf stattfinden, die Stadt darf aber die Route definieren. (Bild: Screenshot/TELE TOP)

Der «Marsch fürs Läbe» darf stattfinden, die Stadt darf aber die Route definieren. (Bild: Screenshot/TELE TOP)

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Der Zürcher Stadtrat hatte den Abtreibungsgegnern nur eine stehende Kundgebung auf dem Turbinenplatz erlaubt - aber keinen Demonstrationszug durch die Innenstadt.

Nach dem Statthalter

pfeift nun aber auch das Verwaltungsgericht die Stadt zurück. Wie es am Mittwoch mitteilte, muss sie die Demonstration erlauben.

Der Umstand, dass mit gewaltbereiten Gegendemonstranten zu rechnen sei, rechtfertige eine solche Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht. Die Gefahr gehe schliesslich nicht von der zu bewilligenden Kundgebung aus.

Das Gemeinwesen sei verpflichtet, die Demonstration im Rahmen des Möglichen vor der befürchteten Fremdeinwirkung zu schützen. Dass die Stadt dafür nicht genügend Polizei habe, sei nicht ersichtlich.

Allerdings darf die Stadt Zürich die Umzugsroute nun selber bestimmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch ans Bundesgericht gezogen werden.

Die letzte Austragung des «Marsch fürs Läbe» in Zürich endete mit einem Polizeieinsatz, bei dem in Oerlikon 100 Gegendemonstranten eingekesselt und auf den Polizeiposten abgeführt wurden. Die Hälfte davon musste sich ausziehen, was der Stadtpolizei selber ein Strafverfahren einbrockte.

2016 und im Jahr 2018 wichen die Veranstalter nach Bern aus. An der Abtreibungsgegner-Kundgebung auf dem Bundesplatz im Jahr 2018 nahmen rund 1500 Personen teil, dagegen protestierten rund 800 Aktivisten an einer unbewilligten Gegendemonstration.

Einen für den Bettag 2017 geplanten Marsch hatten die Obwaldner Gemeinden Kerns und Sachseln unter Berufung auf das Ruhetaggesetz abgelehnt. Der Regierungsrat stützte den Entscheid. Die Organisatoren durften den Marsch später im kleineren Rahmen nachholen.

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